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Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger

Die beiden Münchner U-Bahn-Schläger sind am Dienstag wegen versuchten Mordes zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.

Der 21 Jahre alte Türke Serkan A. bekam vor der Jugendkammer des Landgerichts München I am Dienstag zwölf Jahre, der 18-jährige Grieche Spyridon L. erhielt achteinhalb Jahre Jugendstrafe.

Die Jugendkammer folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft, blieb nur im Fall des 18-Jährigen ein halbes Jahr darunter. Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert und für Serkan A. höchstens vier Jahre und für Spyridon L. eine “angemessene” Jugendstrafe verlangt. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann kündigte an, die beiden Angeklagten nach Strafverbüßung abzuschieben.

Der ehemalige Lehrer hatte die beiden Männer, die in der U-Bahn rauchten, auf das Rauchverbot hingewiesen. Nach dem Aussteigen waren sie von hinten über ihn hergefallen. Das Verbrechen vier Tage vor Weihnachten 2007 war von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden und hatte eine bundesweite Debatte über Jugendkriminalität ausgelöst.

Die Angeklagten hatten die Tat gestanden. Vor Gericht wies das Opfer die Bitte der Täter um Entschuldigung zurück und bezweifelte deren Aufrichtigkeit. “Sie haben mit meinem Kopf Fußball gespielt”, sagte der 76-Jährige. Gutachter bescheinigten beiden Tätern volle Schuldfähigkeit und hohes Aggressionspotenzial.

Kurz vor der Urteilsverkündung beantragten die Verteidiger von Serkan A., erneut in die Beweisaufnahme einzutreten und Zeugen zu laden. Das Opfer des Überfalls könnte die Täter durch eine rassistische Äußerung provoziert haben, erklärte Rechtsanwalt Michael Gallus. Serkan hatte ausgesagt, nach der Beschimpfung des 76-Jährigen als “deutsches Schwein” habe der Mann beim Aussteigen aus der U-Bahn gesagt: “Ihr seid das Volk, das hier Probleme macht.” Ein ehemaliger Schüler könne möglicherweise bestätigen, dass der pensionierte Lehrer auch in der Schule eine rassistische Äußerung gemacht habe, sagte Verteidiger Gallus. Staatsanwalt Laurent Lafleur warf dem Anwalt eine absolute Unverfrorenheit und “besonders niederträchtige Art der Verteidigung” vor. Das Gericht lehnte den Antrag ab.

 

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