AA

Hohe Haftstrafen für Foltermord in Gefängnis

©AP
Wegen des Foltermordes an einem Mithäftling im Siegburger Jugendgefängnis hat das Landgericht Bonn hohe Haftstrafen gegen drei junge Männer verhängt. Der 20-jährige Haupttäter Pascal I. wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt, der 21 Jahre alte Ralf A. zu 14 Jahren und der 17-jährige Danny K. zu zehn Jahren.

Die Angeklagten hatten zu Beginn des Prozesses am 1. August gestanden, im November 2006 einen 20-jährigen Zellengenossen zwölf Stunden lang schwer misshandelt, gedemütigt, vergewaltigt und zum Selbstmord gezwungen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den zur Tatzeit 19-jährigen Pascal I. eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert, für Ralf A. 15 Jahre und für Danny K. die im Jugendstrafrecht vorgesehene Höchststrafe von zehn Jahren.

Die Verteidiger hatten eine Verurteilung von Pascal I. nach Jugendstrafrecht und im Fall der Anwendung des Erwachsenenstrafrechts 13 Jahre Haft beantragt, für Ralf A. zwölf Jahre Haft und für Danny K. eine unter zehn Jahren liegende Jugendstrafe.

Die drei Häftlinge schlugen den 20-Jährigen stundenlang mit Händen, Fäusten und Schlagwerkzeugen, vergewaltigten ihn mehrmals und zwangen ihn unter anderem, Wasser mit scharfem Pulver zu trinken und eine Tube Zahnpasta sowie auch sein Erbrochenes zu essen. Zudem musste er zwei Abschiedsbriefe schreiben, die die Täter später vernichteten. Die Täter versuchten fünf Mal, den Misshandelten zu erhängen. Schließlich zwangen sie ihn, sich mit Bettlakenstreifen aufzuhängen.

Der Verletzte hatte vergeblich versucht, mit Schreien und Drücken des Alarmknopfs auf sich aufmerksam zu machen. Das Gefängnispersonal hatte die Vorgänge in der Zelle nach eigenen Angaben nicht bemerkt, obwohl die Wärter mehrere Male in der Zelle nachschauten, unter anderem weil sich andere Häftlinge über Lärm beschwert hatten.

Die Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Leiter der Justizvollzugsanstalt Siegburg und vier Justizvollzugsbeamte wurden eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft keine strafrechtlich relevante Dienstverletzungen feststellte. Der Gefängnisleiter und sein Stellvertreter wurden aber versetzt. Gegen sie laufen Disziplinarverfahren.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Welt
  • Hohe Haftstrafen für Foltermord in Gefängnis