Die erste gerichtliche Untersuchung betrifft die Emission der Zufahrtsstraße der Raststätte. Hier hatte die Betreibergesellschaft den Antrag selbst eingebracht. Die zweite betrifft die Verfahrensfehler bei der Flächenumwidmung und wurde vom Landesvolksanwalt eingereicht.
Erste Verhandlung befindet sich in Revision
Im Fall der Zufahrtsstraße wurde durch den Verfassungsgerichtshof bereits eine Entscheidung getroffen. Diese fiel zu Gunsten der Betreibergesellschaft aus. Nun geht das Urteil in Revision. Die Raststation Hörbranz GmbH muss jetzt auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes warten. Da dieser viermal im Jahr zusammen tritt, wird frühestens im Sommer eine Entscheidung fallen. “Die Betreibergesellschaft ist positiver Dinge und rechnet damit, dass sie Ende dieses Jahres mit dem Bau beginnen kann”, erklärt Joachim Nägele, Specher der Raststation Hörbranz GmbH.
Erhebliche Verfahrensfehler
Zudem steht noch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in der zweiten gerichtlichen Untersuchung aus. Hier sieht Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda durchaus gute Chance das Verfahren zu gewinnen. Im Gespräch betont der Landesvolksanwalt, dass es ihm nicht darum gehe, den Rechtsstreit zu gewinnen oder den Bau zu stoppen. Ihm gehe es rein um die aus seiner sicht erheblichen Verfahrensfehler bei der Flächenumwidmung.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.