Hoeneß bleibt Bayern-Aufsichtsratsvorsitzender
“Im Interesse des FC Bayern, der sich voll und ganz auf das Erreichen der weiteren sportlichen Ziele im Champions League Finale am 25. Mai und im Deutschen Pokalfinale am 1. Juni 2013 konzentrieren soll, hat der Aufsichtsrat der FC Bayern München AG nach intensiver Diskussion einvernehmlich entschieden, dass Uli Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG weiter ausüben soll”, hieß es in der Mitteilung der Münchner.
Der Vereinspatron hat damit den Kampf um sein Spitzenamt fürs erste gewonnen. Es ist aber zunächst nur eine Atempause, denn die Causa Hoeneß könnte nach den Endspielen schnell wieder auf die Agenda kommen.
Kurz vor der Sitzung, bei der auch der vierköpfige Vorstand der FC Bayern AG um Karl-Heinz Rummenigge anwesend war, hatte Bayerns Ministerpräsident Seehofer (CSU) Hoeneß noch öffentlich den Rücken gestärkt. “Es ist in meinen Augen vertretbar, wenn Uli Hoeneß bis zur vorläufigen Klärung der Angelegenheit durch die Staatsanwaltschaft als Präsident im Amt bleibt. Dafür hätte ich Verständnis”, sagte Seehofer der Online-Ausgabe der Münchner “Abendzeitung”.
Dem Aufsichtsrat, dem unter anderem die Vorstandsbosse von Audi (Rupert Stadler) und Adidas (Herbert Hainer) angehören, deren Unternehmen jeweils mit 9,1 Prozent Anteilseigner an der FC Bayern München AG sind, folgten anscheinend der Ansicht von Seehofer. Nicht wenige Beobachter hatten erwartet, dass gerade die Unternehmensführer wie Stadler und Hainer, aber auch Timotheus Höttges vom Hauptsponsor Telekom und VW-Chef Martin Winterkorn den Vorsitzenden Hoeneß dazu drängen könnten, spätestens nach dem Champions-League-Finale persönliche Konsequenzen aus seiner Steueraffäre zu ziehen.
SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat die Entscheidung hingegen kritisiert. Die Aufsichtsräte hätten die Verhaltensregeln, die sie ihren Unternehmen auferlegten, auch auf das “Fußball-Unternehmen” Bayern München übertragen müssen, sagte der SPD-Politiker. Hoeneß hätte sein Mandat wenigstens ruhen lassen müssen. “Der Aufsichtsrat hat die Pflicht, ihm dies nahezubringen.”
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