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Höhere Pflichtversicherungen: EU will offenbar Atomkraft verteuern

"Eventueller legislativer Vorschlag" wird "mit Nachdruck vorangetrieben"
"Eventueller legislativer Vorschlag" wird "mit Nachdruck vorangetrieben" ©dpa
Die EU überlegt offenbar eine Verteuerung der Atomkraft. Ein Gesetzesvorschlag, der Haftungen und Versicherungen bei Atomunfällen regeln soll, sei in Ausarbeitung, wie der "Kurier" am Montag berichtete.

In einem Schreiben der Generaldirektion Energie an den oberösterreichischen Landesrat Rudi Anschober (G), das der APA vorliegt, heißt es, die Arbeit an einem entsprechenden “eventuellen legislativen Vorschlag” werde “mit Nachdruck vorangetrieben”.

Europäische Atomkraftwerke unterversichert

Mehrere Studien zeigten, dass die europäischen Atomkraftwerke im Unglücksfall klar unterversichert wären. Laut einer oberösterreichischen Expertise haften AKW-Betreiber in Tschechien insgesamt nur mit 306 Mio. Euro, in Großbritannien mit 157 Mio. Zum Vergleich: Tschernobyl schlug sich mit 1,37 Bio. Euro zu Buche, Fukushima – laut japanischen Schätzungen – mit 45 Mrd. Euro. Eine Studie im Auftrag der französischen Regierung bezifferte den durch einen möglichen Supergau drohenden Schaden zuletzt mit 430 Mrd. Euro.

“Atomkraft würde dann unwirtschaftlich”

“Wenn die EU tatsächlich eine angemessen hohe Pflichtversicherung für die Atomkraftwerke vorschreibt, ist das der Einstieg zum Ausstieg. Denn Atomkraft würde dann unwirtschaftlich”, wird Anschober im “Kurier” zitiert. Er hat von der EU eine Überprüfung der Situation gefordert. In einem Antwortschreiben heißt es, die EU-Kommission beabsichtige, “den bestehenden Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen zu überarbeiten” und nötige Verbesserungen vorzuschlagen. Ziel sei ein EU-weiter Sicherheitsstandard, der “auf internationaler Ebene beispielgebend sein könnte”.

Genauer Termin steht noch nicht fest

Auf APA-Anfrage hieß es in Kommissionskreisen: “Was die Arbeiten an einem Vorschlag der Kommission betreffend die Haftung und Versicherung von Schäden, die durch Unfälle in Nuklearanlagen verursacht werden, betrifft, so werden diese zurzeit auf Expertenebene geprüft. Ein genauer Termin, wann mit dem Abschluss der komplexen Konsultationen und Studien zu rechnen ist, steht derzeit noch nicht fest. Die Kommission beabsichtigt jedoch noch in der zweiten Jahreshälfte 2013 diesbezüglich eine Initiative vorzulegen”, so die Kommissionskreise. (APA)

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