Höchstgericht bestätigte Bauverbote in Tiroler Gemeinde

Eine Immobilien-Gesellschaft, die ein betroffenes Grundstück 2018 erworben hatte, hatte Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht erhoben. Ihr war seitens der Gemeinde der Bau von mehreren Eigentumswohnungen untersagt worden, weshalb man einen unverhältnismäßigen Eingriff ins Eigentum ortete. Das Landesverwaltungsgericht beantragte ein Prüfverfahren des Raumordnungskonzepts beim Verfassungsgericht. Dieses sah nun keine Veranlassung zum Eingreifen und stufte die entsprechende Maßnahme der Gemeinde als gesetzeskonform ein, wie aus der der APA vorliegenden Entscheidung hervorgeht. Die Bauverbotszonen seien demnach nicht ohne notwendige Grundlagenforschung erlassen worden.
Bauverbot kann bei Bedarf aufgehoben werden
Die Gemeinde hatte vorgesehen, dass die betroffenen Grundstücke vorerst nicht bebaut werden dürfen. Unter bestimmten Umständen - etwa bei familiärem Bedarf - kann das Bauverbot aufgehoben werden. Die Maßnahme soll Spekulation mit Bauland und damit steigenden Grundstückspreisen entgegenwirken. Der Umhausener Bürgermeister Jakob Wolf, auch Klubchef der ÖVP im Tiroler Landtag, sah ein richtungsweisendes Urteil, das eine "aktive Raum- und Bodenpolitik" ermögliche. Bauverbotszonen seien wesentlich sinnvoller als Bausperren, da diese "nur zeitlich befristet erlassen werden können".
Einen Fall von umfassenden Bausperren gab es indes zuletzt in der Tiroler Landeshauptstadt. Der Innsbrucker Gemeinderat hatte im Frühjahr mit breiter Mehrheit die Verhängung einer Bausperre über 23 Grundflächen zur künftigen Ausweisung als Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau beschlossen. Betroffen waren rund zehn Hektar von 26 Grundeigentümern. Maximal 50 Prozent der mindestens 2.500 Quadratmeter großen Fläche muss entweder an die Stadt oder einen gemeinnützigen Bauträger zu Wohnbauförderkonditionen verkauft werden. Geschieht dies nicht, erfolgt nach zehn Jahren eine Rückwidmung ins Freiland - mit erheblichem Wertverlust.
(APA)
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