Mit ihren Schlägen hat die Angeklagte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Feldkirch ihrem Nachbarn einen Leistenbruch und eine Hodenprellung zugefügt. „Das Gericht konnte aber nicht feststellen, dass die schwere Verletzung durch eine Attacke der Angeklagten entstanden ist“, sagte Richter Norbert Melter. Der Strafrichter sprach gestern in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch die von Astrid Nagel verteidigte Angeklagte im Zweifel vom Vorwurf der schweren Körperverletzung frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die unbescholtene Angeklagte bestritt den Tatvorwurf. Sie habe ihren 79-jährigen Nachbarn am 14. August 2015 nur verbal attackiert, ihn aber nicht geschlagen, sagte die 58-Jährige aus dem Bezirk Bregenz.
Der 79-Jährige gab an, seine Nachbarin habe ihn von hinten umfasst und ihn im Leisten- und Genitalbereich geschlagen. Zwischen den beiden Nachbarn war es wieder einmal zu einem Streit gekommen. Denn der 79-Jährige und seine beiden Bauarbeiter hatten für die Errichtung einer Grundstücksmauer die Liegenschaft der Nachbarin betreten. Darüber habe sie sich bei ihrem Nachbarn auf der Baustelle beschwert, sagte die Angeklagte.
Nicht erste Anzeige
Der 79-jährige Akademiker erstattete Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung gegen seine Nachbarin. Dabei handelte es sich nicht um seine erste Anzeige gegen die Frau. Nach einer seiner Strafanzeigen war es schon 2014 zu einer Hauptverhandlung am Landesgericht gekommen. Dabei wurde die angeklagte Nachbarin vom Tatvorwurf der versuchten Nötigung freigesprochen.
Das Landesgericht hatte 2014 nicht feststellen können, dass die Angeklagte mit ihrem Auto tatsächlich mit Absicht auf ihren Nachbarn zugefahren sei. Der Nachbar sagte als Zeuge aus, er habe als Fußgänger erst im letzten Moment ausweichen können.
Am Schluss der gestrigen Verhandlung kündigte der 79-Jährige weitere Anzeigen gegen seine Nachbarin an.
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