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Hochwasserschutzkonzept in Aussicht gestellt

Die Verrohrung des Diezlingerbachs musste teilweise erneuert werden.
Die Verrohrung des Diezlingerbachs musste teilweise erneuert werden. ©Andreas Boschi
Bilder von der Beseitigung der Hochwasser-Schäden

Die Gemeinde Hörbranz möchte aus den Hochwasser-Schäden Lehren ziehen.

Hörbranz. Nach wie vor steht die Marktgemeinde unter dem Eindruck der Hochwasser-Ereignisse dieses Sommers. Obwohl Hörbranz nach Worten von Bürgermeister Karl Hehle mit einem blauen Auge davon kam, dauert die Beseitigung der Schäden auf Gemeindegrund bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft weiter an. Vor allem der Schaden oberhalb des Trinkwasserkleinkraftwerks Halbenstein wiegt schwer. Die Rutschungen auf dem Eichenberger Teil der Schotterstraße betreffen nämlich ein Gebiet, das auch die Hauptwasserleitung nach Hörbranz einschließt. “Derzeit ist noch nicht absehbar, wann die Straße wieder befahrbar ist”, erklärt Ing. Ernst Nußbaumer vom Hörbranzer Bauamt, “die Wasserversorgung ist jedoch gewährleistet.” Beinahe beendet sind hingegen die Reparaturarbeiten an der beschädigten Bachverrohrung in der Parzelle Diezling. Ein Teil des ohnehin schon desolaten unterirdischen Durchflusses des Diezlingerbachs hielt dem Druck der Wassermassen nicht stand und brach ein. Der entstandene Krater wurde mittlerweile aufgebaggert und das alte – noch handgemauerte – Rohr erneuert.

Präventive Maßnahmen

Die Beseitigung der akuten Hochwasserschäden ist ein Vorbote für weiterführende Maßnahmen. Derzeit wartet die Gemeinde auf den neuen Gefahrenzonenplan des Landes, der als Grundlage für ein Hochwasserschutzkonzept dienen soll. “Darin werden die neuesten Erkenntnisse über Niederschlagsmengen und -häufigkeiten der letzten Jahre einfließen. Konkret wird der Plan auch aufzeigen, mit welchen Wassermassen bei jedem einzelnen Bach zu rechnen ist. Damit können Hochwasser-Szenarien besser eingeschätzt werden”, erklärt Bürgermeister Hehle, “Sobald er vorliegt, können wir uns überlegen, welche Maßnahmen wir setzen.” Bis wann der Gefahrenzonenplan fertig ist, könne noch nicht gesagt werden: “Wir haben bereits urgiert.” AB

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