Mehrere Verbauungsprojekte für den Hochwasser-Schutz konnten oder können nicht gebaut werden, da Grundbesitzer nicht dazu bereit sind, ihre Flächen zur Verfügung zu stellen, berichtet der ORF. Die Möglichkeit einer Zwangsenteignung besteht, ist aber kompliziert und zeitraubend.
Die ÖVP-Nationalratsabgeordneten Anna Franz und Norbert Sieber halten die derzeitige Regelung für ausreichend. Die Leute würden den Schaden erkennen, so Franz, und jetzt hoffentlich den Grund abtreten. Diese Erfahrung habe sie auch nach dem Hochwasser des Jahres 1999 gemacht.
Das Grundrecht auf Eigentum dürfe nicht einfach unterwandert werden, so Sieber. Er appelliert an die Vernunft der Besitzer, da es oft nur um wenige Quadratmeter gehe. Gegen jeden Eingriff in das Recht auf Eigentum verwehrt sich SPÖ-Nationalratsabgeordneter Manfred Lackner. In einem Rechtsstaat könne es eben länger dauern, bis eine Sache ausjudiziert sei.
Die Grüne Nationalratsabgeordnete Sabine Mandak kritisiert, dass bis 1999 die gesetzlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft worden seien. Die Verfahren müssten grundsätzlich zügiger abgewickelt werden.
Auch der freiheitliche Nationalratabgeordnete Reinhard Bösch verlangt rasche Entscheidungen. Das Gesetz müsse nochmals geprüft werden. Raschere Enteignungen für Hochwasser-Schutzbauten fordert Wasserwirtschaftslandesrat Dieter Egger (FPÖ). Er hat beim Bund einen Vorstoß gemacht, die derzeitige Regelung sei zu starr.
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