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Hochälpele-Parkplatz am Bödele: Parker empört über Anwaltsschreiben

©VOL.AT/Mayer
In sozialen Medien zeigen sich mehrere Vorarlberger empört: Sie hatten am Bödele geparkt und für das Parken nach 18 Uhr ein Schreiben erhalten.
Lokalaugenschein beim Parkplatz
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Der Parkplatz am Bödele auf Höhe der Hochälpelelifte, auch bekannt als Wanderparkplatz, ist beliebt bei Wanderern, Skifahrern und Tourengehern. Grund dafür ist unter anderem, dass der Parkplatz - anders als der auf Passhöhe - nicht gebührenpflichtig ist. In sozialen Medien sorgt der Parkplatz nun allerdings für Wirbel: "Aufgepasst an alle Wanderer und Tourengeher", schreibt ein Betroffener. "Hier wird man verklagt." Doch was war passiert? Der Bregenzerwälder hatte abends kurz am Bödele geparkt. Kurz darauf flatterte ein Anwaltsschreiben bei ihm ins Haus.

Empörung bei Parkern groß

"Anstatt einer Verwarnung oder einem Zettel, wie man es sich von den Mitbürgern im Bregenzerwald erwarten dürfte, haben sich die Eigentümer der Hochälpele Liftgesellschaft dafür entschieden, jeden Parker sofort auf über 200 Euro zu verklagen", schildert er. Und damit ist er nicht allein: Gleich mehrere Wintersportler berichten in sozialen Medien über ähnliche Vorgangsweisen. "Wer hat noch alles einen schönen Brief vom Rechtsanwalt bekommen?", fragt etwa ein Bregenzer. "Wenn die schon kein Umsatz mit dem Tourismus machen, holen sie es halt eben auf dieser Art", empört er sich.

Kein Parken ab 18 Uhr

Beim VOL.AT-Lokalaugenschein bei besagtem Parkplatz am Bödele fiel auf: Vor Ort weisen mehrere Tafeln darauf hin, dass nur zwischen 8 und 18 Uhr geparkt werden darf und zudem ein klares Nachtparkverbot herrscht. Das ist bei derartigen Parkplätzen durchaus so üblich. Bei einem Verstoß ist die die Einbringung einer Besitzstörungsklage oder Unterlassungsklage von Seiten der Betreiber also rechtens. Wird die Störungshandlung anerkannt und erklärt, derarte Handlungen zu unterlassen, muss der Parker lediglich die entstandenen Kosten für Kennzeichenauskunft und Anwalts-Intervention zahlen. Diese betragen laut mehreren Betroffenen rund 220 Euro. Auch wenn das Anwaltsschreiben für Betroffene ärgerlich ist: Hier scheint der Betreiber im Recht zu sein. Das Parkverbot ab 18 Uhr wäre klar erkennbar gewesen.

(Red.)

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