“Bei mir bekommen Sie nostalgische Flaschen von ehemals geschichtlichen Größen”, ist auf der Homepage des Vorarlbergers Roland M. zu lesen.
Kritik dazu kam von den Grünen: “Ich bin der Meinung, dass die öffentliche Bewerbung für Hitler-Wein und -Schnaps jedenfalls einen Verstoß gegen das Abzeichengesetz, möglicherweise auch gegen das NS-Verbotsgesetz darstellt”, sagte Nationalratsabgeordneter Karl Öllinger der APA.
Staatsanwalt will prüfen
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Wilfried Siegele, will die Vorwürfe gegen einen Vorarlberger prüfen, der Wein- und Schnapsflaschen mit Abbildungen von Adolf Hitler und von Hakenkreuzen vertreiben soll. “Das gehört angeschaut”, so Siegele in einer ersten Reaktion am Dienstag. Ob es sich, wie von den Grünen vermutet, um einen Verstoß gegen das Abzeichengesetz bzw. möglicherweise gegen das NS-Verbotsgesetz handeln könnte, könne vorerst noch nicht beurteilt werden.
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