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Historikerkommission präsentiert Schlussbericht

Die Historikerkommission zur Untersuchung des Umgangs Österreichs mit der NS-Vergangenheit hat am Montag ihren Abschlussbericht an ihre Auftraggeber übergeben.


Bundeskanzler, Vizekanzlerin, Nationalratspräsident und Bundesratspräsident haben nun vier Wochen Zeit, den Bericht zu studieren, bevor er voraussichtlich am 24. Februar der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Für Lesestoff ist gesorgt: Der Bericht umfasst insgesamt 14.000 Seiten sowie Datenbanken auf CD-Roms. 4.000 Seiten sind als Zwischenberichte bereits präsentiert worden.

Gleichsam als Zusammenfassung soll ein 400 Seiten starker „Schlussbericht“ dienen, so Forschungskoordinatorin Eva Blimlinger. Darin versuchen die Experten eine Antwort auf die im Mandat der Kommission gestellte Frage nach dem „Vermögensentzug auf dem Gebiet der Republik Österreich während der NS-Zeit sowie Rückstellungen bzw. Entschädigungen (sowie wirtschaftliche oder soziale Leistungen) der Republik Österreich ab 1945“. Gegliedert ist dieses Papier in zwei große Teile, wobei der erste die verschiedenen Aspekte des Vermögensentzugs behandelt. Der zweite Teil ist dem Zeitraum nach 1945 gewidmet und stellt historische ebenso wie juristische Aspekte und den Vollzug der verschiedenen Rückstellungs- und Entschädigungsmaßnahmen im historischen Kontext dar.

Zu dem Schlussbericht kommen noch insgesamt 53 Einzelberichte. An den 47 Projekten der Historikerkommission haben in den vergangenen drei Jahren rund 160 Wissenschafter und Wissenschafterinnen mitgearbeitet. Alle Berichte sollen am 24. Februar veröffentlicht werden. Schon jetzt sind einige Teilberichte im Internet abrufbar (http://www.historikerkommission.gv.at).

Die Historikerkommission hat sich unter Vorsitz des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), Clemens Jabloner, am 28. November 1998 konstituiert. Sie geht im Wesentlichen auf einen Vorschlag des Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG), Ariel Muzicant, zurück. Die Notwendigkeit für die Einsetzung der Kommission war spätestens nach der Ankündigung von Sammelklagen gegen Geldinstitute in Österreich außer Zweifel gestanden.

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