Hier gilt jetzt ein Nachtfahrverbot: Dornbirn greift wegen Poser-Szene durch

Ausgenommen ist der Anrainerverkehr. Der Hauptgrund für die Einführung des Fahrverbots ist die zunehmende Lärmbelästigung, insbesondere in den Nachtstunden. Der Bereich hat sich erneut zum beliebten Treffpunkt der sogenannten "Roadrunner- und Poserszene“ entwickelt.

Gründe für das Fahrverbot
Die lauten Aktivitäten dieser Gruppen, wie das Hochdrehen der Motoren, durchdrehende und quietschende Reifen sowie laute Musik, haben in der Vergangenheit zu erheblichem Unmut bei den Anwohner geführt. Darüber hinaus wird oft Müll achtlos weggeworfen, was das Problem zusätzlich verschärft.

Bereits vor zwei Jahren trat ein ähnliches Fahrverbot in Kraft, das damals zur Entschärfung der Situation beitrug. Da sich die Szene seit Anfang dieses Jahres wieder vermehrt in diesem Bereich trifft, sah sich die Stadt gezwungen, die Einschränkungen erneut einzuführen.

Details des Fahrverbots
Gemäß § 43 Abs. 2 StVO 1960 wird zur Vermeidung von Gefahren oder Belästigungen, insbesondere durch Lärm, im Bereich der genannten Straßen ein Fahrverbot erlassen. Dieses gilt vom 1. Juni bis 31. Oktober 2024 täglich von 20.00 bis 5.00 Uhr und betrifft alle Kraftfahrzeuge, ausgenommen den Anrainerverkehr. Die Stadtpolizei übernimmt die Überwachung und Durchsetzung dieser Verordnung.
(VOL.AT)
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