Bundeskanzler Werner Faymann (S) hat die im Mai 2009 befristet erhöhten Schwellenwerte um ein Jahr bis Ende 2011 verlängert. Dadurch sollen Aufträge bis zu 100.000 Euro (ehemals 40.000 bzw. 60.000 Euro) auch weiterhin ohne Ausschreibung erfolgen, bei Bauaufträgen im sogenannten “nicht offenen Verfahren” bis zu 1 Mio. Euro (früher 120.000 Euro), teilte das Bundeskanzleramt am Montag der APA mit.
Die Schwellenverordnung wurde am heutigen Montag an die Bundesländer geschickt, die der Verordnung noch zustimmen müssen. Die Schwellenwerte wurden während der Wirtschaftskrise erhöht, um öffentliche Aufträge vor allem aus dem kommunalen Bereich leichter an die mittelständische Wirtschaft vergeben zu können. Die EU-Kommission hat bisher eine Einschätzung der derzeit geltenden Schwellenwert in Österreich trotz Urgenzen nicht vorgenommen.
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