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Heute Urteil im Mordfall Iris-Maria

&copy APA/Pfarrhofer
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Im Wiener Landesgericht geht der Mord-Prozess gegen den Vater der kleinen Iris-Maria weiter. Anfang des Jahres starb sie an den Folgen erlittener Misshandlungen.

Das damals drei Monate alte Mädchen war Ende April 2005 mit schweren Hirnblutungen, Serienrippenbrüchen und Hämatomen ins Wiener AKH eingeliefert worden, schließlich aber an ihren Verletzungen gestorben.

“Gehirn war ausgeschaltet”

Der Vater, ein 21 Jahre alter Zivildiener, gab nach seiner Festnahme zu, die Kleine geschlagen und geschüttelt zu haben, wenn sie schrie und er sich davon genervt fühlte. Beim Prozessauftakt in der vergangenen Woche verantwortete er sich mit „Mein Gehirn war ausgeschaltet“ und leugnete den Tötungsvorsatz.

“Wenn nix geschieht, geschieht wieder was”

Die beiden psychiatrischen Sachverständigen traten für den Fall eines Schuldspruches nachdrücklich für die Einweisung des 21-jährigen Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein, da dieser zwar zurechnungsfähig sei, aber an einer schweren Persönlichkeitsentwicklungsstörung leide, die einer Therapie bedürfe.

„Wenn nix geschieht, geschieht wieder was“, brachte es Psychiater Heinrich Pfolz auf den Punkt. Er bescheinigte dem Angeklagten ein reduziertes Selbstwertgefühl, ein erhöhtes Aggressionspotenzial, leichte Erregbarkeit und eine wenig eigenständige Persönlichkeit, die Spannungen schwer aushalte. „Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind analoge Aggressionsausbrüche gegen Schwächere wieder zu erwarten“, prophezeite Pfolz, sollte der 21-Jährige keine entsprechende Behandlung erfahren.

Der Kinder- und Jugendpsychiater Max Friedrich trat ebenfalls für einen so genannten Maßnahmevollzug ein. Der junge Vater, der als Kind selbst einem „verbiegenden Erziehungsstil“ ausgesetzt gewesen sei, habe im Umgang mit seinem eigenen Kind „ein hohes Maß an Naivität, fast schon an Einfältigkeit“ gezeigt, sagte Friedrich. So habe er das brutale „Hoppe, hoppe Reiter“-Spiel, mit dem der 21-Jährige die weinende Iris-Maria beruhigen wollte, bis zuletzt als geeignete Maßnahme begriffen.

Das damals drei Monate alte Mädchen war Ende April 2005 mit schweren Hirnblutungen, Serienrippenbrüchen und Hämatomen ins Wiener AKH eingeliefert worden. Es wurde ins Koma versetzt und notoperiert. Weil man sich bessere Heilungschancen erhoffte, überstellte man die Kleine anschließend in eine Spezialklinik. Die Erwartungen erfüllten sich leider nicht, Anfang Jänner starb das Mädchen knapp vor dem ersten Geburtstag.

Der Vater, der zuletzt als Zivildiener tätig war („Damit ich den Menschen helfen kann!“), gab nach seiner Festnahme zu, die Kleine geschlagen und geschüttelt zu haben, wenn sie schrie und er sich davon genervt fühlte. Beim Prozessauftakt in der vergangenen Woche hatte er sich mit „Mein Gehirn war ausgeschaltet“ verantwortet und den Tötungsvorsatz geleugnet.

Mit dem Urteil des Schwurgerichts ist nicht vor 14.00 Uhr zu rechnen.

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