"Danach gibt es keine Meldepflicht für Erkrankte mehr – und auch keine Verkehrsbeschränkungen", so Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher. Mit der Aufhebung dieser Maßnahmen ist die Pandemie in Vorarlberg auch aus rechtlicher Sicht beendet.
In Apotheken können ab 1. Juli keine kostenlosen Antigen- oder PCR-Tests mehr bezogen oder durchgeführt werden. Wer aufgrund von Krankheitssymptomen einen Covid-19-Test oder ärztliche Hilfe benötigt, wendet sich an den Hausarzt. Impfungen werden von HausärztInnen auch weiterhin kostenlos angeboten.
(VOL.AT/VLK)
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