Laut “Standard” sollen zwischen ÖVP und SPÖ schon Verhandlungen über die Einsetzung der sogenannten Notfalls- bzw. Notstandsverordnung laufen. Dieses im Zuge der Verschärfung des Asylgesetzes Ende April beschlossene Konstrukt ermöglicht es der Regierung im Wesentlichen zu verhindern, dass (im Fall eines drohenden oder bereits bestehenden “Notstands”) beim Grenzübertritt gestellte Asyl-Anträge in Österreich behandelt werden. Konkret soll bei einer Art Vorprüfung kontrolliert werden, ob europa- bzw. menschenrechtliche Gründe Österreich zwingen, einen Antrag anzunehmen – etwa wenn enge Familienmitglieder bereits im Land sind. In allen anderen Fällen soll der Flüchtling ins Nachbarland zurückgeschoben werden.
Die betroffenen Ministerien sollen derzeit laut “Standard” bereits Argumente sammeln, warum die innere Sicherheit gefährdet sein könnte. Der “Richtwert” von 37.500 Asylanträgen steht nicht im Gesetz, dieser ist nur eine politische Willenserklärung, an der die Regierung zuletzt aber festgehalten hat.
Gegenüber der “Zeit im Bild 2” erklärte ein Sprecher des Innenministeriums, während die Zahl der Flüchtlinge zu Jahresanfang abgenommen haben, würde sie nun – “in den letzten Tagen und Wochen” wieder im Steigen begriffen sein. In den ersten vier Monaten des heurigen Jahres lag die Zahl der Asylanträge um 30 Prozent über jener des Jahre 2015. Das hatte das Innenministerium bereits vorige Woche bekannt gegeben – bis Ende April hatten demnach 18.597 Menschen Asyl beantragt.
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