Der bisherige Bilanzverlust von rund 11,5 Mrd. Euro schmilzt durch das Runterrechnen des Mandatsbescheides – konkret durch Verlustzuweisungen auf Passivpositionen – dahin.
Eine Milliarde zurückgestellt
Es stehen den 11,5 Mrd. Euro ursprünglichem Bilanzverlust nun rund 12,5 Mrd. Euro nunmehr herabgesetztes Eigen- und Fremdkapital gegenüber. Fast eine Milliarde Euro wird zurückgestellt und so jetzt ohne Bilanzverlust bilanziert. Der neue interimistische Jahresabschluss – in dieser Woche soll noch ein offizieller Jahresabschluss erfolgen – dürfte auch den Heta-Gläubigern als Orientierung dienen. Hier gibt es hinter den Kulissen ja noch ein Tauziehen um ein etwaiges Rückkaufangebot, um nicht Gerichte befassen zu müssen. Denn die Gläubiger wollen den Schuldenschnitt nicht mir nichts dir nichts hinnehmen. Und Kärnten haftet für die geschnittenen Summen, deren Fälligkeiten auf Ende 2023 erstreckt wurden.
54 Prozent Schuldenschnitt
Die Verlustzuweisungen in der Bilanz als Folge des FMA-Mandatsbescheides entstehen durch Herabsetzungen von Eigen- und Fremdkapital. Dabei verfallen zur Gänze vom Bund gezeichnetes Eigenkapital von 3,5 Mrd. Euro und auch nachrangige Verbindlichkeiten von 2 Mrd. Euro, die laut FMA-Bescheid zur Gänze geschnitten werden. Dann kommen noch Verbindlichkeiten über rund 14 Mrd. Euro dazu, die dem behördlich angeordneten Schuldenschnitt von knapp 54 Prozent unterliegen, macht rund 7 Mrd. Euro. So kommt man summa summarum auf rund 12,5 Mrd. Euro Verlustzuweisungen, die dem ursprünglichen Bilanzverlust von 11,5 Mrd. Euro gegenüberstehen – hier bleiben die 960 Mio. Euro übrig, die zurückgestellt werden und irgendwann mitausgeschüttet werden sollen. (APA)
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