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Heta: Frankfurter Gericht vertagt brisantes Urteil bis 9. Juni

Heta: Grund für die Vertagung war der Antrag der Finanzmarktaufsicht (FMA) auf eine Unterbrechung des Verfahrens.
Heta: Grund für die Vertagung war der Antrag der Finanzmarktaufsicht (FMA) auf eine Unterbrechung des Verfahrens. ©APA (Themenbild)
Das Frankfurter Landgericht hat eine Entscheidung im Rechtsstreit der Heta mit der deutschen Bad Bank FMS wegen des FMA-Zahlungsmoratoriums vertagt.

Es sind vom Gericht, wie von mehreren Seiten Freitagmittag gegenüber der APA verlautete, neue Schriftsätze angefordert worden. Weiterverhandelt wird am 9. Juni. Eine befürchtete, ungewollte Insolvenz der Heta ist damit vorerst abgewendet.

Die Schriftsätze sollen bis 10. Mai eingebracht werden. Grund für die Vertagung war der Antrag der Finanzmarktaufsicht (FMA) auf eine Unterbrechung des Verfahrens. Sie befürchtete, dass es zu einer Ungleichbehandlung der Heta-Gläubiger kommen könnte. “Letztlich könnte eine Insolvenz ausgelöst werden, die für alle schädlich ist”, befürchtete ein Behördensprecher noch am Freitagvormittag im Gespräch mit der APA.

Die deutsche FMS Wertmanagement – Bad Bank der Hypo Real Estate – klagt in Frankfurt auf Rückzahlung einer Anleihe in Höhe von 200 Mio. Euro samt Zinsen, die wegen des behördlichen FMA-Zahlungsmoratoriums nicht zurückgezahlt wurde. (APA)

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