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Herbstferien 2021: Das gilt in Europa - von Italien über Spanien bis Kroatien

In Europa gelten verschiedene Einreisebestimmungen.
In Europa gelten verschiedene Einreisebestimmungen. ©APA/VOL.AT
Die Herbstferien stehen bevor und geben nochmal Anlass für ein paar Tage dem Alltag zu entkommen. Doch welche Reisebestimmungen gelten aktuell?

Offiziell beginnen die Herbstferien am Mittwoch, dem 27. Oktober. Viele Schulen geben ihren Schülern und Lehrern jedoch auch schon am Tag vor dem Staatsfeiertag frei, sodass bis zum Schulbeginn am 3. November insgesamt elf Tage Zeit für Urlaub bleiben.

Europa: Unterschiedliche Einreisebestimmungen

In Europa gelten unterschiedliche Corona-Einreisebestimmungen. Was genau laut ÖAMTC in Deutschland, Italien und Co. gilt, erfahren Sie hier:

Deutschland

Alle Personen ab 12 Jahren benötigen für die Einreise einen 3G-Nachweis.

  • Getestet: Nachweis über ein negatives Testergebnis (in digitaler oder Papierform), das nicht älter als 72 Stunden (PCR-Test) bzw. 48 Stunden (Antigen-Test) sein darf. Selbsttests sind nicht zugelassen.
  • Geimpft: Nachweis über vollständige COVID-Schutzimpfung mit einem anerkannten Impfstoff (in digitaler oder Papierform), wobei seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mind. 14 Tage vergangen sein müssen. Bei genesenen Personen reicht eine Einzelimpfung.
  • Genesen: Nachweis über einen positiven PCR-Test (in digitaler oder Papierform), der mind. 28 Tage und max. 6 Monate zurückliegt

Grenzpendler und der kleine Grenzverkehr (Aufenthalt bis max. 24h in Deutschland) sind von der 3G-Regel ausgenommen.

Rückreise nach Österreich
Deutschland zählt zu den Staaten mit geringem epidemiologischen Risiko. Für die Einreise nach Österreich reicht ein 3G-Nachweis oder eine Registrierung und Test innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft in Österreich

Italien

Die Einreise ist mit 3G-Nachweis (EU-COVID-Zertifikat Grüner Pass oder ausgedruckt) und einer Registrierung möglich.

  • Getestet: Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden) durchgeführt von einer offiziellen Teststelle (kein Selbsttest).
  • Geimpft: Nachweis über die vollständige COVID-Schutzimpfung mit einem anerkannten Impfstoff, wobei seit der letzten erforderlichen Teilimpfung mind. 14 Tage vergangen sein müssen (gilt auch für Johnson & Johnson). 
  • Genesen: Nachweis über erfolgte Genesung, wobei das positive Testergebnis nicht älter als 180 Tage sein darf.

Ohne 3G-Nachweis ist eine 5-tägige Quarantäne anzutreten mit anschließendem PCR- oder Antigen-Test.

Rückreise nach Österreich
Italien zählt zu den Staaten mit geringem epidemiologischen Risiko. Für die Einreise nach Österreich reicht ein 3G-Nachweis oder eine Registrierung und Test innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft in Österreich.

Schweiz & Liechtenstein

Alle Personen ab 16 Jahren benötigen für die Einreise in die Schweiz und nach Liechtenstein einen 3G-Nachweis (EU-COVID-Zertifikat Grüner Pass oder ausgedruckt) sowie eine Registrierung.

  • Getestet: negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden). Nach 4 bis 7 Tagen muss in der Schweiz ein neuerlicher (kostenpflichtiger) Test durchgeführt werden, dessen Resultat der zuständigen kantonalen Stelle übermittelt werden muss.
  • Geimpft: Nachweis über eine vollständige COVID-Schutzimpfung. Genesene, die mind. 21 Tage nach dem positiven PCR-Test eine Einzelimpfung erhalten haben, gelten als geimpft.
  • Genesen: Nachweis über eine überstandene COVID-19-Infektion vor mehr als 11 Tagen aber weniger als 6 Monaten

Ausnahmen
Von der Test- und Registrierungspflicht ausgenommen sind Grenzgänger:innen, Durchreisende ohne Zwischenhalt in der Schweiz, der berufliche Güter- und Personenverkehr sowie Personen aus Grenzgebieten (Tirol, Vorarlberg).

Rückreise nach Österreich
Schweiz und Liechtenstein zählen zu den Staaten mit geringem epidemiologischen Risiko. Für die Einreise nach Österreich reicht ein 3G-Nachweis oder eine Registrierung und Test innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft in Österreich.

Frankreich

Die Einreise nach Frankreich aus Österreich ist mit 3G-Nachweis (EU-COVID-Zertifikat Grüner Pass oder ausgedruckt) und eidesstattlicher Erklärung möglich.

  • Getestet: Negativer PCR- (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
  • Geimpft: Geimpfte Personen müssen vollständig geimpft sein (letzte Teilimpfung vor mind. 7 Tagen, bei Johnson & Johnson vor 28 Tagen). Genesene gelten mit einer Impfung, die mind. 14 Tage zurückliegen muss, als geimpft.
  • Genesen: Nachweis eines mind. 11 Tage und max. 6 Monate alten positiven PCR-/Antigen-Tests.

Rückreise nach Österreich
Frankreich zählt zu den Staaten mit geringem epidemiologischen Risiko. Für die Einreise nach Österreich reicht ein 3G-Nachweis oder eine Registrierung und Test innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft in Österreich. 

Spanien

Ganz Österreich gilt als Risikogebiet. Daher ist bei der Einreise ein 3G-Nachweis (EU-COVID-Zertifikat Grüner Pass oder ausgedruckt) vorzuweisen. Die Einschätzung der Risikogebiete erfolgt in Spanien einmal die Woche. Für die Einreise auf dem Luft- und Seeweg ist zusätzlich eine elektronische Registrierung verpflichtend. 

  • Getestet: Nachweis eines negativen PCR- (max. 72 Stunden alt) oder Antigen-Tests (max. 48 Stunden alt). Gilt nur bei Einreise aus einem Risikogebiet. Das Ergebnis muss auf Spanisch, Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sein. Alle per Flugzeug oder Schiff Einreisenden werden auch einer Temperaturkontrolle unterzogen.
  • Geimpft: Nachweis eines von der zuständigen Behörde ausgestellten Impfzertifikats, wobei die letzte erforderliche Einzelimpfung mind. 14 Tage zurückliegen muss.
  • Genesen: Nachweis eines von der zuständigen Behörde oder von einem Arzt ausgestellten Genesungszertifikats, das mind. 11 Tage aber nicht mehr als 180 Tage nach der ersten Diagnose durch positiven PCR-Test ausgestellt wurde.

Rückreise nach Österreich
Spanien zählt zu den Staaten mit geringem epidemiologischen Risiko. Für die Einreise nach Österreich reicht ein 3G-Nachweis oder eine Registrierung und Test innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft in Österreich.

Kroatien

Die Einreise nach Kroatien aus Österreich ist mit 3G-Nachweis (EU-COVID-Zertifikat Grüner Pass oder ausgedruckt) möglich. Bei Einreise aus einem EU-Mitgliedsstaat reicht alternativ auch ein nationaler 3G-Nachweis (z.B. österreichischer Impfpass). Eine Registrierung ist nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.

  • Getestet: Nachweis über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder negativen Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden).
  • Geimpft: Nachweis über die erste Teilimpfung vor mind. 22 Tagen aber nicht mehr als 42 Tagen (bei Biontech/Pfizer, Moderna, Sputnik V) bzw. nicht mehr als 84 Tagen (AstraZeneca) oder Nachweis über die zweite Teilimpfung vor max. 270 Tagen. Bei Johnson & Johnson muss die Impfung mind. 14 Tage aber nicht mehr als 270 Tage zurückliegen.
  • Genesen: Nachweis über die Genesung von einer Corona-Infektion, die mind. 11 aber max. 270 Tage zurückliegt oder Erhalt einer Impfung innerhalb von 8 Monaten ab der Erkrankung (max. 270 Tage her).

Rückreise nach Österreich
Kroatien zählt zu den Staaten mit geringem epidemiologischen Risiko. Für die Einreise nach Österreich reicht ein 3G-Nachweis oder eine Registrierung und Test innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft in Österreich.

(Red./sasp)

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