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Helmut Elsner: Haftprüfung am 10. Februar

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Am 10. Februar wird sich entscheiden, ob Helmut Elsner das Gefängnis verlassen darf. Der 73-jährige ehemalige BAWAG-Generaldirektor sitzt seit mittlerweile fast zwei Jahren in U-Haft.

Im vergangenen Juli wurde er wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung nicht rechtskräftig zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Dass die Haftprüfung nicht – wie ursprünglich vermutet – bereits in der kommenden Woche stattfinden wird, hängt unter anderem mit den Urlaubsplänen von Staatsanwältin Sonja Herbst zusammen. Sie gönnt sich eine Woche Ferien, besteht andererseits aber darauf, persönlich anwesend zu sein, wenn Richter Christian Böhm über die mögliche Enthaftung Elsners entscheidet.

Der Richter wiederum benötigt auch einige Zeit, um sich in den Akt einzulesen und die vorgebrachten Argumente der Rechtsvertreter Elsners würdigen zu können, die gesundheitliche Folgeschäden in Folge der mittlerweile unverhältnismäßig langen U-Haft geltend machen. “Dem Haft- und Grundrechtsrichter muss zugestanden werden, sich einen entsprechenden Überblick zu verschaffen, ehe er entscheidet”, meinte Gerichtssprecher Christian Gneist gegenüber der APA.

Elsners Rechtsbeistände zeigten sich vorsichtig optimistisch, ihren Mandanten im zehnten Anlauf – neun Enthaftungsanträge hatte die frühere BAWAG-Richterin und nunmehrige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner abgewiesen – freizubekommen. “Rein rechtlich müsste er gute Chancen auf die Enthaftung haben”, meinte Anwalt Elmar Kresbach.

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