Der Inhalt wird allerdings von der Justiz vorerst nicht mitgeteilt, wie Gerichtssprecher Christian Gneist gegenüber der APA erläuterte: “Die Parteien sollen die Entscheidung, die jetzt zugestellt wird, nicht aus den Medien erfahren.”
Der in der BAWAG-Affäre wegen Untreue rechtskräftig zu zehn Jahren verurteilte Ex-BAWAG-Chef Elsner befindet sich seit Februar 2007 durchgehend in Haft, wobei er als Einziger der in die Causa verwickelten und abgeurteilten ehemaligen BAWAG-Manager bisher das Haftübel verspürt hat. Zuletzt hatte der Kardiologe Kurt Huber, der Vorstand der 3. Medizinischen Abteilung im Wilhelminenspital, wo Elsner derzeit behandelt wird, massiv Zweifel an der Haftfähigkeit des 76-Jährigen geäußert. Für Huber ist die Inhaftierung aus gesundheitlichen Gründen “nicht mehr zu verantworten“, deponierte er in einem mit 30. Juni datierten, an die Justizanstalt Wien-Josefstadt gerichteten Arztbrief.
Selbst bei Enthaftung keine sofortige Freilassung
Elsner wäre somit erst dann ein freier Mann, wenn die Anklagebehörde auf ein Rechtsmittel verzichtet. Ein solches könnte die Staatsanwaltschaft innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Beschlusses einbringen, worüber dann das Wiener Oberlandesgericht (OLG) zu befinden hätte.
Dass die Staatsanwaltschaft im Fall der gerichtlich festgestellten Haftunfähigkeit umgehend reagieren und Elsner damit den sofortigen Weg in die Freiheit ermöglichen wird, ist unwahrscheinlich. Die Sache ist nämlich berichtspflichtig, wie Behördensprecher Thomas Vecsey gegenüber der APA erläuterte. Die Anklagebehörde müsste folglich – sollte sie keine Einwände gegen die Enthaftung haben – das Einvernehmen mit der Oberstaatsanwaltschaft bzw. dem Justizministerium herstellen, bevor sie einen Rechtsmittelverzicht abgibt.
APA
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