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Hellseher-Prozess in Linz

Eine 41-jährige Frau aus Deutschland, die auf Esoterikmessen ihre angeblich hellseherischen Fähigkeiten abgeboten hat, sowie ihr 50-jähriger Ehemann haben sich am Donnerstag wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges im Landesgericht Linz verantworten müssen.

Sie sollen ihre Kunden um insgesamt mehr als 80.000 Euro geschädigt haben.

Zwischen Oktober 2004 und September 2008 sollen die beiden Angeklagten auf durchschnittlich 20 Esoterikmessen pro Jahr ihre Dienste angeboten haben, so die Staatsanwaltschaft. Sie hätten behauptet, die Frau könne durch Hand-, Karten- und Kaffeesudlesen sowohl in die Vergangenheit als auch in die Zukunft blicken. Außerdem könne sie durch Handauflegen Blockaden lösen. Pro Behandlung hätten die zwei Hartz-IV-Empfänger bis zu 2.000 Euro verlangt. Aufgeflogen sind die beiden durch verdeckte Ermittler des Innenministeriums.

“Ich habe keine übersinnlichen Fähigkeiten”, gestand die Frau gleich zu Beginn der Verhandlung. “Es tut mir leid.” Sie gab auch zu, Druck ausgeübt und Drohungen ausgesprochen zu haben. So habe sie beispielsweise Schicksalsschläge oder Unfälle in der Familie abgekündigt, sollten die Betroffenen ihre Dienste nicht in Anspruch nehmen. Dennoch hätten sich manche Leute nachher besser gefühlt. “Niemand hat sein Geld zurückverlangt.”

Der Ehemann der Frau, ebenfalls ein Deutscher, soll seine Frau bei ihrer Arbeit unterstützt haben. Er attestierte seiner Frau zu Beginn seiner Einvernahme noch übersinnliche Fähigkeiten. Als er mit ihrem Geständnis konfrontiert wurde, gab aber auch er den Schwindel zu. Er bekannte sich ebenfalls schuldig.

Für Überraschung sorgte eine “Belastungszeugin”, die 17.000 Euro an das Paar gezahlt haben soll. Die 60-Jährige blieb selbst nach dem Geständnis der “Hellseherin” dabei: Seit der Behandlung seien viele ihrer Probleme gelöst, Schmerzen von Verwandten seien verschwunden. “Der Familienfluch ist beseitigt”, sagte die Frau.

Am Vormittag beratschlagte das Gericht, ob noch weitere Zeugen einvernommen werden. Sollte das nicht der Fall sein, dürfte das Urteil noch heute, Donnerstag, fallen. Andernfalls wäre eine Vertagung möglich.

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