Heliskiing bleibt in Vorarlberg bis mindestens 2027 erlaubt

Die zuständige Behörde hat die Betriebsfortführung des umstrittenen Angebots unter Auflagen bewilligt, wie das Land am Dienstag bekannt gab. Damit dürfen Heliskiingflüge bis ins Jahr 2027 jeweils von 1. Dezember bis 31.Mai - Wochenenden und Feiertage sind ausgenommen - durchgeführt werden. In den anderen Bundesländern ist Heliskiing seit Jahren verboten.
Seitens des Landes wurde auf ein "umfangreiches Ermittlungsverfahren" verwiesen, in dem verschiedenste Abteilungen im Amt der Vorarlberger Landesregierung (u.a. Umwelt- und Klimaschutz), die Bezirkshauptmannschaft Bludenz als Naturschutzbehörde, aber auch die Vorarlberg Tourismus GmbH oder die Austro Control GmbH ihre Stellungnahmen abgaben. Auch eine vom Land Vorarlberg in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel "Grundlagenerhebung für die Bewertung der Auswirkungen von Sportaktivitäten auf naturschutzfachlich relevantes Schutzgut" sei in die Entscheidungsfindung einbezogen worden.
"Öffentliche Interessen überwiegen"
Im Bescheid des Amts der Vorarlberger Landesregierung wird zusammenfassend festgehalten, "dass das skitouristische Angebot des gesamten Bundeslandes durch das Angebot des Heliskiings eine Aufwertung erfährt". Die dadurch verstärkte internationale Positionierung des Skigebietes wirke sich positiv auf den Wintertourismus aus, weshalb ein öffentliches Interesse grundsätzlich zu bejahen sei. Darüber hinaus habe das Ermittlungsverfahren - insbesondere die vorliegende Studie - ergeben, dass die Auswirkungen auf die Umwelt weit geringer seien als das in der Vergangenheit angenommen bzw. vermutet. Ebenso seien aus Sicht des Katastrophenschutzes Hubschrauber-Bereitstellungen wichtig - die aber nur durch die zusätzliche Auslastung durch Heliskiingflüge möglich seien. "Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen und Bedingungen überwiegen insgesamt die öffentlichen Interessen an der Erteilung der Bewilligung", hielt die Behörde fest. Erfahrungen zeigten, dass Heliskiing an rund 25 Tagen pro Saison stattfindet, so das Land.
Durchgeführt werden die Heliskiingflüge von einem Unternehmen im Vorarlberger Oberland, das auch um die Verlängerung der luftfahrtrechtlichen Bewilligung ansuchte. Die Abflugstellen befinden sich am Flexenpass, am Kriegerhorn und beim Hubschrauberhangar Zürs, geflogen wird zu den Absetzstellen "Schneetäli" und "Mehlsack". Zu den Auflagen gehört etwa, dass Abflüge und Landungen nur zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr erlaubt sind. Das Fliegen entlang von Seilbahnen oder sonstigen Aufstiegshilfen ist untersagt, Lärmbelästigungen und Beunruhigungen des Wildes sind so weit wie möglich zu vermeiden. Das Abspringen im Schwebezustand unmittelbar über dem Boden ist verboten. Dem Ansuchen des Unternehmens um Verlängerung um fünf Saisonen bis Ende Mai 2029 wurde nicht stattgegeben.
(APA)
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