Von Seff Dünser / NEUE
Dafür wurde der geständige und unbescholtene Erstangeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Andreas Böhler ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen für den schweren Raub betrug 1 bis 15 Jahre Haft.
Schuldig wegen Hehlerei
Als Beitragstäter zum schweren Raub wurde der 42-jährige Zweitangeklagte schuldiggesprochen. Der in Dornbirn lebende Kroate hat nach Ansicht der Richter dem Bankräuber zur Maskierung einen schwarzen Motorradhelm übergeben und sich selbst als Fluchtfahrer zur Verfügung gestellt. Über den mit sieben Vorstrafen belasteten Arbeiter wurde eine Haftstrafe von sieben Jahren verhängt. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Der von Dominik Brun verteidigte Untersuchungshäftling meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an.
Der Schuldspruch gegen den 22-jährigen Kroaten erfolgte auch wegen eines Einbruchsdiebstahls in Wolfurt mit Beute im Wert von 23.000 Euro. Weil er die von einer Baustelle gestohlenen Baumaschinen und Werkzeuge versteckt haben soll, wurde der 42-jährige Kroate wegen Hehlerei für schuldig erkannt.
Geständig und unbescholten
Warum fiel die Strafe für den Bankräuber und Einbrecher um zwei Jahre niedriger aus als für seinen mutmaßlichen Helfer? Weil der Haupttäter geständig und unbescholten war und der für seine strafbaren Hilfsdienste verurteilte Zweitangeklagte nicht geständig und mit sieben Vorstrafen belastet. Zudem gab der 22-jährige Erstangeklagte den 42-jährigen Zweitangeklagten als Beitragstäter an und trug damit aus Sicht der Richter zur Aufklärung der Straftaten bei.
Der Bankräuber konnte schon am Tag der Tat verhaftet werden. Denn ein Polizist sah in seiner Freizeit den Täter aus der Bank stürmen. Der Beamte ging dem Räuber hinterher und alarmierte telefonisch die Polizei. Bei der Bahnhaltestelle in Dornbirn-Haselstauden wurde der in Bosnien lebende 22-Jährige festgenommen.
Verzicht auf Zeugen
Weil ein Belastungszeuge in Stuttgart inhaftiert ist, wurde zunächst davon ausgegangen, dass die Verhandlung am Mittwoch vertagt werden muss. Da aber der Zweitangeklagte überraschend doch auf den Zeugen und auf andere Zeugen verzichtete, konnten die Urteile nach einem langen Verhandlungstag doch schon am Mittwoch verkündet werden.
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