Anträge für einen Heizkostenzuschuss können Sie ab sofort im Gemeindeamt stellen.
Das monatliche Haushaltseinkommen darf höchstens bei Alleinstehenden bzw. Alleinerziehenden Personen netto 1068,00 Euro, bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Erwachsenen, nicht familienbeihilfebeziehenden Personen netto 1575,00 Euro und zzgl. bei jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens jedoch netto 133,00 Euro betragen.
Pro Person/Haushalt darf für die gesamte Heizperiode ein Zuschuss von einmalig 250,00 Euro gewährt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Gemeindeamt.
Telefon 72 7 20
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