Hauszufahrt am Lochauer Klausberg spaltet Gemüter

Derzeit laufen an der L190 beim Lochauer Klausberg die Bauarbeiten an einer Hauszufahrt, nicht zur allgemeinen Zustimmung. In Leserbriefen und auch im Bürgerforum Vorarlberg sieht man hier eine Entscheidung zugunsten der Wohlhabenden und gegen die Wünsche der Allgemeinbevölkerung. Man schaffe durch die Zufahrt zugunsten eines Grundstücksbesitzers eine Gefahrenstelle auf der dichtbefahrenen Bregenzer Straße.
Baugrund besteht seit Jahrzehnten
Das Straßenbauamt des Landes Vorarlbergs und die Gemeinde Lochau verweisen hier jedoch auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Schließlich sei das Grundstück als Bauland gewidmet, in den Zwanziger Jahren habe sich hier laut der Lochauer Bauabteilung eine Gärtnerei befunden. Das Baurecht an dieser Stelle stamme noch aus der Zeit, bevor der Flächenwidmungsplan Anfang der 1980er erlassen wurde. Dieses wurde im damaligen Flächenwidmungsplan auch als sogenannter “roter Punkt” festgehalten und bei Reform 2012 als klar definierte Bauwidmung festgehalten.

Kein Zufahrtsrecht über andere Grundstücke
Die frühere Gärtnerei war auch an die L190 angeschlossen, ein Wegerecht besteht daher seit geraumer Zeit. Hinzu kommt, dass ein Baugrundstück auch eine Zufahrt verlangt. Da vonseiten der Nachbarn kein Zufahrtsrecht eingeräumt wurde, um sich an deren Zufahrten anzuschließen, bliebe nur diese Option eines Direktanschlusses.
Vorgaben wurden erfüllt
Bei der Straßenbauabteilung des Landes sieht man die Situation ähnlich. Diese ist zuständig, da es sich bei der Bregenzer Straße um eine Landesstraße handelt. “Wir müssen prüfen, ob es umsetzbar ist”, betont Abteilungsleiter Gerhard Schnitzer. Die zusätzliche Verkehrsbelastung durch ein Einfamilienhaus sei überschaubar und spreche daher nicht gegen die Anbindung. Und die Vorgaben bezüglich Einsehbarkeit der Einfahrt würden durch die Abtragung der Mauer und ähnlichen Maßnahmen erfüllt.
Alle müssen gleich behandelt werden
Daher spreche aus Sicht des Landes nichts gegen den Anschluss an die L190, es gebe keinen Grund für die Behörden hier eine Ausnahme zu machen. Denn quer durch das Land sind tausende Häuser durch Einfahrten mit Landesstraßen verbunden – und solange die Vorgaben erfüllt werden, müsse man alle gleich behandeln.
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