Hausbesorger-Gesetz noch im Sommer in Begutachtung

Hundstorfer habe seinen Entwurf für Verhandlungen mit den Sozialpartnern und dem Koalitionspartner fertig. Einer der Eckpunkte des neuen Gesetzes soll die Freiwilligkeit sein. Ob ein Hausmeister eingestellt wird, entscheidet daher der Hauseigentümer. Nur, wenn dadurch die Betriebskosten um mehr als 10 Prozent steigen, müssten die Mieter befragt werden, die mit Mehrheit entscheiden. Dienstwohnungen können vereinbart werden, für sie gilt im Fall der Kündigung eine Räumungsfrist von sechs Monaten. Geplant ist eine 40-Stunden-Arbeitswoche, die Höhe der Gehälter soll mit der Gewerkschaft ausverhandelt werden.
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