So soll zunächst eine Studie zur “Mensch-Tier-Beziehung” in Auftrag gegeben werden. Angedacht wurde auch eine bundesweit Registrierung auffälliger Hunde und einheitliche Ausbildungen für Halter.
Verantwortung bleibt im Land
Grundsätzlich soll die Tierhaltung weiter in der Kompetenz der Länder liegen, betonte die Ministerin im Anschluss an den Runden Tisch. Es gäbe keine Überlegungen, die Gesetze zur Hundehaltung in den Bund zu ziehen. “Das Thema ist regional zu behandeln”, sagte Hartinger-Klein. Die Ressortleiterin sprach sich auch grundsätzlich gegen eine generelle Beißkorb- und Leinenpflicht für sämtliche Hunde aus. Präventiv solle vielmehr “beim Halter” angesetzt werden.
Auf diese Punkte einigte man sich
Auf Länderebene sollen die Bundesländer aber doch für ähnliche Bedingungen sorgen. So soll die Registrierung auffällig gewordener Hunde künftig bundesweit geschehen. Bisher kann ein Halter mit einem Problemhund theoretisch in einer anderes Bundesland umziehen, wo dann keine Informationen über das Tier vorliegen. Auch die Ausbildung der Halter vor Anschaffung eines Tieres sollen ähnliche Standards haben. Als “Best-Practice-Modell” nannte Hartinger-Klein hier das steirische Modell, mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Hundeführerschein.
Einigen konnte man sich auf eine Studie zur “Tier-Mensch-Beziehung”. Dafür soll die Vetmed in rund drei Monaten die “Mensch-Tier-Beziehung” genau untersuchen. Wenn die Ergebnisse vorliegen, soll der Runde Tisch fortgesetzt werden.
(APA)
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