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Harter Lockdown zu Ende - Geschäfte öffnen

©APA
Der harte Corona-Lockdown ist zu Ende. Nach fast drei Wochen dürfen Geschäfte, Einkaufszentren, Friseure und andere Dienstleister wie Masseure ab Montag unter strengen Auflagen wieder aufsperren.

Auch die Schulen öffnen wieder ihre Tore für den Unterricht in den ersten acht Schulstufen sowie für Maturaklassen - ab der fünften Schulstufe mit Maskenpflicht. Auch Museen und Bibliotheken und Sportanlagen in Sparten, wo es zu keinem Körperkontakt kommt, sind wieder zugänglich.

Für Kunden und Mitarbeiter besteht in den Geschäften weiter Maskenpflicht, je Kunde braucht es zumindest 10 Quadratmeter Fläche. In Shoppingcentern wird als Fläche nur jene von Geschäften gewertet. Bei allen Dienstleistern gilt ein Verbot, Speisen oder Getränke anzubieten. Die Bundesregierung kündigte bereits eine starke Polizeipräsenz in den Einkaufsstraßen und Einkaufszentren an, um bei großem Andrang ein Chaos zu vermeiden.

Längere Öffnungszeiten am 8. Dezember

Der Marienfeiertag am 8. Dezember (Dienstag) ist in Österreich ein verkaufsoffener Feiertag, an dem der Ansturm traditionell groß ist. Um die Kundenströme in Coronazeiten etwas zu "entzerren", haben sich die Sozialpartner aber auf eine Verlängerung der Öffnungszeiten am 8., 12. und 19. Dezember geeinigt. Die Geschäfte dürfen dann bis 19 Uhr statt wie bisher 18 Uhr offen haben.

WKO-Handelsobmann Trefelik zur Wiederöffnung:

Auch Friseurbesuche wieder möglich

Neben dem Handel öffnen auch die Schulen ihre Tore für den Unterricht in den ersten acht Schulstufen sowie für Maturaklassen - ab der fünften Schulstufe mit Maskenpflicht.

Schuldirektorin Tiefenbacher zur Wiederöffnung:

Weiters kann man nach fast drei Wochen Pause persönliche Dienstleister wie Friseure besuchen. Auch Museen und Bibliotheken sind wieder zugänglich. Für Polizisten startet ein Massentest.

Ausgangsbeschränkungen gelockert

Sportanlagen sind in jenen Sparten offen, wo es zu keinem Körperkontakt kommt. Eislaufplätze können ebenso wieder genutzt werden wie Langlaufloipen und Golfplätze. Die Ausgangsbeschränkungen werden wieder auf die Nachtstunden zwischen 20.00 und 6.00 Uhr eingegrenzt. In diesem Zeitraum darf man nur aus definierten Gründen wie etwa Spaziergängen, Arbeit oder Hilfeleistungen das Haus verlassen. Tagsüber sind Treffen von zwei Haushalten mit jeweils mehreren Personen - gesamt je sechs Kinder und Erwachsene - gestattet.

Gastro bleibt zu

Weiter zu bleibt mit Ausnahme von Lieferdiensten und Take-away die Gastronomie. Für sie gibt es insofern sogar eine Verschärfung, als der Straßen-Verkauf offener alkoholischer Getränke verboten wird, was vor allem auf Punschstände abzielt. Restaurants, Lokale und Cafes dürfen frühestens am 7. Jänner wieder aufmachen.

(APA)

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