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Hanfverband will Regierungspläne beim VfGH bekämpfen

Der Hanfverband gibt sich nicht geschlagen
Der Hanfverband gibt sich nicht geschlagen ©APA/dpa-Zentralbild
Der Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) will die Pläne der Bundesregierung, legalen Hanf dem Tabakmonopol zu unterwerfen, vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekämpfen. Das Gesetz, wonach der Verkauf von rauchbaren Hanfprodukten ab 2029 nurmehr in Trafiken möglich sein soll, stelle eine "unerklärliche Diskriminierung" gegenüber Hanfshops dar, die de facto einem "Berufsverbot" gleichkomme, kritisierte Obmann Klaus Hübner am Mittwoch bei einer Pressekonferenz.

In der Übergangsphase von drei Jahren, wo der Vertrieb von rauchbarem Hanf mit niedrigem THC-Gehalt (höchstens 0,3 Prozent) in lizenzierten Hanfshops weiterhin möglich sein soll, ortet Hübner lediglich eine "Galgenfrist". Danach stünden einige hundert Betriebe mit gut tausend Mitarbeitenden in Österreich vor dem Aus. Neben Händlern seien aber auch Hersteller und sogar Apotheken von dem Vorhaben betroffen.

"Keine Rettung, sondern Todesstoß"

Scharfe Worte fand auch Lukas Bock, Geschäftsführer eines Hanfshops in Wien. Das gestern von der Regierung im Ministerrat beschlossene Gesetz inklusive Übergangsfrist für die Betriebe sei "keine Rettung, sondern in Wahrheit der Todesstoß". Er zahle seit Jahren hohe Steuern, jetzt werde ihm einfach die Geschäftsgrundlage entzogen, beklagte Bock. Und er sei nicht der einzige: "So wie mir geht es Hunderten anderen."

Der Verband fordert daher ein eigenständiges "Cannabisgesetz" mit "Koexistenzmodell", um der "Beliebigkeit des Tabakmonopols" entgegenzuwirken. Wenn man Cannabisblüten dem Monopol unterordne und das Geschäft nurmehr Trafiken ermögliche, nur weil sie rauchbar sind, könne man dasselbe auch mit Pflanzen wie Salbei anstellen, beschrieb Hübner die aus seiner Sicht verquere Logik hinter dem Vorhaben. Ein "Cannabisgesetz" sei nicht nur wirtschaftlich und juristisch, sondern auch aus sozialen Gesichtspunkten notwendig.

Regierung regelt Tabakmonopol neu

Die Regierung hatte am Dienstag eine Novelle auf den Weg gebracht, mit der unter anderem das Tabakmonopol neu geregelt werden soll. Dem ging allerdings schon eine längere Phase der juristischen Unsicherheit voraus. Auslöser war eine Entscheidung der Zollbehörde Ende 2024, die sich auf ein höchstgerichtliches Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs bezog. Sie interpretierte dieses dahingehend, dass der Verkauf legaler Cannabisblüten ausschließlich Trafiken und Tabakgroßhändlern vorbehalten sei - mit Verweis auf das Tabakmonopolgesetz. Die Hanfbranche bzw. der im Frühjahr neu formierte ÖCB bestritt diese Interpretation vehement und richtete eine Beschwerde an das Bundesfinanzgericht.

Verband will Pläne vor dem VfGH bekämpfen

Das entsprechende Verfahren ist immer noch anhängig, wie Verfassungsjurist Heinz Mayer bei dem Medientermin erklärte. Je nachdem, wann und wie dies ausgehe, würden sich die weiteren rechtlichen Schritte richten. Vor dem VfGH werde man aber jedenfalls landen. Der Experte hatte im April in einem Gutachten festgehalten, dass eine Ausweitung des Tabakmonopols auf Cannabis verfassungswidrig und ein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit sei.

An dieser Rechtsansicht hält Mayer weiterhin fest und verwies dabei auf eine ähnliche Situation aus dem Jahr 2015. "Wir sind jetzt in einer Situation, in der wir vor 10 Jahren mit den E-Zigaretten waren. Das Tabakmonopolgesetz wird ausgeweitet und durch ein neues Produkt ergänzt. Damals wurde das angefochten und diese Ansicht vom Verfassungsgerichtshof bestätigt." Sprich: Der Gerichtshof habe keine sachliche Rechtfertigung für die Ausweitung des Monopols gesehen und er, Mayer, sei davon überzeugt, dass dies auch bei legalem Hanf der Fall sein werde.

Verhandlung vor Finanzgericht möglicherweise in einigen Monaten

Wirtschaftsanwalt Gerald Ganzger hofft, dass man die Sache beim Bundesfinanzgericht in den nächsten fünf bis sechs Monaten verhandeln können wird. Beim Gericht sei man sich - trotz genereller Überlastung - der Dringlichkeit des Anliegens bewusst, hingen doch berufliche Existenzen daran. "Da werden wir dann unsere Argumente platzieren." Und: "Monopole sind immer schwierig und brauchen eine sachliche Rechtfertigung." Die gebe es auch aus seiner Sicht für die neue Regelung nicht.

Weitere rechtliche Schritte - konkret eine Individualbeschwerde an den VfGH - erwägt der Verband darüber hinaus aufgrund einer weiteren, gestern von der Regierung verkündeten Regelung: Die 20-Jahres-Lizenz für E-Liquid-Fachgeschäfte, die ebenso unter das Monopol fallen werden - mit anschließender Bedarfsprüfung für mögliche neue Geschäfte durch die Monopolverwaltung. Aus Sicht von Ganzger ist das eine "klare Ungleichbehandlung". "Wir sind als Gesellschaft gefordert, Gesetze so zu halten, dass sie erklärbar sind. Und das ist nicht erklärbar."

(APA)

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