Zusätzlich zur Preissenkung sieht die nächste Stufe der Roaming-Verordnung einen Warnmechanismus vor. Künftig müssen die Mobilfunkanbieter einen Schutzmechanismus beim Herunterladen oder Versenden von großen Datenmengen wie etwa Videos einrichten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss der Kunde während des Downloads unmissverständlich einen Hinweis erhalten, sobald seine monatlichen Ausgaben für Daten-Roaming-Dienste 50 Euro überschreiten.
Eine Fortsetzung des Downloads ist dann nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden möglich. Ansonsten muss der Betreiber die Verbindung kappen oder er darf den Ladevorgang nicht weiter in Rechnung stellen.
Die Roaming-Verordnung läuft noch bis Mitte 2012. Sie enthält unter anderem feste Preisobergrenzen für Handy-Gespräche und SMS im europäischen Ausland.
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