Handwerker-Bonus wird verlängert
Das Prinzip des Handwerker-Bonus ist, dass sich Privatpersonen für Wohnraumrenovierungen Geld zurückholen können, wenn die Arbeiten legal von einem Handwerker durchgeführt werden. Sie erhalten 20 Prozent des Rechnungsbetrags, aber maximal 600 Euro jährlich pro Wohnobjekt.
Damit werden Arbeitsleistungen von 200 Euro bis höchstens 3.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Nicht subventioniert werden unter anderem Material- und Entsorgungskosten, Arbeitsleistungen zur Neuschaffung und Erweiterung von Wohnraum oder Arbeitsleistungen außerhalb des eigentlichen Wohnobjekts.
Wer vom Handwerker-Bonus profitieren will, sollte sich beeilen. Denn wenn die 20 Millionen pro Jahr verbraucht sind, kann man keine Gutschrift mehr lukrieren.
Die Opposition sah die Maßnahme als mäßig sinnvoll an und hätte wie NEOS und Team Stronach beispielsweise eine Senkung der Lohnnebenkosten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit befürwortet. Die Grünen und die Freiheitlichen erkannten die Gefahr von Mitnahme-Effekten, wie sie sich schon beim ersten Versuch mit dem Handwerker-Bonus gezeigt hätten. FP-Mandatar Hubert Fuchs sprach dann auch von einer wirtschaftspolitischen Nebelgranate, die Grüne Ruperta Lichtenecker ärgerte sich, dass nicht einmal ein ökologischer Aspekt eingebaut worden sei.
VP-Finanzsprecher Werner Groiß erkannte dagegen eine “ganz kleine Steuerreform”, die dem Konsumenten bis zu 600 Euro bringe. Nicht so euphorisch äußerte sich SP-Mandatar Christoph Matznetter, der zugab, dass es sich “nicht um die intelligenteste Maßnahme” handle. Vielleicht sollte man eher noch stärker auf die thermische Sanierung setzen. Auffällig war, dass Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) auf eine Stellungnahme zu dem Tagesordnungspunkt verzichtete. Dieser hatte schon bei den Ausschussberatungen klar gemacht, kein Freund des Handwerker-Bonus zu sein.
Vor dem Handwerker-Bonus hatte der Nationalrat (gegen die Stimmen der Grünen) zugestimmt, dass Österreich an Mazedonien 15 ältere Nachtsichtgeräte verschenken darf. Ferner beschlossen wurde eine Maßnahme, die den Versicherungsschutz gegen Unwetter verbessern soll. Bund und Länder wollen mit Prämienzuschüssen (aus dem Katastrophenfonds) umfassende Ernteversicherungen über die schon bisher geförderten Hagel- und Frostversicherungen forcieren.
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