“Daher erfolgt keine Leistung durch die Raiffeisen Versicherung an den Kunden.” Hameseder, der bei Schneefall mit Sommerreifen unterwegs gewesen war, akzeptiert diese Entscheidung. Die Raiffeisen Versicherung ist eine Tochter der UNIQA, bei der Hameseder zweiter Stellvertreter des Aufsichtsrates ist.
Hameseder erklärte am Donnerstag dazu zur APA, die Versicherung habe wie erwartet aufgrund seiner Position im Aufsichtsrat einen wirklich strengen Maßstab angelegt. Die Entscheidung sei ihm von der Versicherung mitgeteilt worden und wird von ihm – wie stets betont – uneingeschränkt akzeptiert. “Damit ist der Fall abgeschlossen.” Er halte es für “völlig absurd”, dass er seine Position im Aufsichtsrat einsetzen hätte können.
Es sei zwar keine Schneefahrbahn gewesen, “trotzdem war der Fall klar”. Es habe sich bei dem Unfall, bei dem Sachschäden entstanden und kein Dritter involviert war, um einen laut Versicherungsvertrag meldepflichtigen Unfall gehandelt. Der Schaden für Hameseder liegt seinen Angaben zufolge bei 39.000 Euro.
In Österreich gilt Winterreifen-Pflicht zwischen 1. November und 15. April: Autofahrer müssen in diesem Zeitraum bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen unterwegs sein oder alternativ Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsräder montiert haben.
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