Die stark zunehmenden Corona-Infektionen legen es nahe, soziale Kontakte soweit wie möglich zu minimieren bzw. auf unnötige Aktionen zu verzichten. Insbesondere wird eindringlich ersucht, Halloween-Zusammenkünfte möglichst zu unterlassen. Seitens der Behörden wird es anlässlich von Halloween verstärkte Kontrollen bzw. Streifendiensttätigkeiten geben. „Es geht darum, neben der Eindämmung der Coronavirus-Situation insbesondere auch Sachbeschädigungen vorzubeugen und diese konsequent zu ahnden“, erklärt Sicherheitslandesrat Christian Gantner.
Covid-Regeln auch zu Halloween
Prinzipiell ist an öffentlichen Orten im Freiluftbereich das 1-Meter-Abstandsgebot gegenüber haushaltsfremden Personen strikt einzuhalten. Halloweenpartys dürfen nur nach Maßgabe der COVID-19-Maßnahmenverordnung des Bundes sowie der Landes-COVID-19-Maßnahmenverordnung, insbesondere mit einer höchst zulässigen Teilnehmerzahl von sechs Personen in geschlossenen Räumen oder zwölf Personen im Freiluftbereich, durchgeführt werden. Von diesen Regelungen umfasst sind auch private Orte, welche nicht zum privaten Wohnbereich gehören, wie Ställe, Garagen oder Vereinslokale.
Von Behördenseite wird genau auf die Einhaltung dieser Bedingungen geachtet. Wenn Ankündigungen von Halloweenpartys bekannt werden, wird vorab mit den Veranstaltern Kontakt aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Gesundheits- und Sicherheitsvorgaben befolgt werden. Im Zuge entsprechender Kontrollen werden insbesondere Sachbeschädigungen konsequent zur Anzeige gebracht.
(VLK)
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