Jene, die bereits einen Asylanspruch hätten, sollten diesen Status verlieren. Ebenso sollten Personen abgeschoben werden, deren Asylverfahren negativ ausgegangen sei, die aber subsidiären Schutz genießen. Die Betroffenen sollten das Ende des Verfahrens in ihren Heimatländern abwarten.
“Wenn jemand unschuldig ist, soll er das Recht haben, wiederzukommen”, räumte Haider vor Journalisten ein. Auch wenn die Betroffenen dann ohne rechtskräftige Verurteilung abgeschoben werden könnten, sieht der BZÖ-Politiker die Rechtstaatlichkeit nicht verletzt, obwohl in Österreich der Grundsatz der Unschuldsvermutung verfassungsrechtlich abgesichert ist. Er begründete seine Forderung nach dem Recht zur Abschiebung noch vor Verfahrensende mit “Sicherheitsgründen”.
Haider hatte Anfang Jänner drei tschetschenische Familien von Villach in das Flüchtlingslager Traiskirchen verbringen lassen. Mehrere minderjährige Mitglieder aus diesen Familien sollen in der Silvesternacht in Raufereien verwickelt gewesen sein. Damit sei “das Problem” für Kärnten gelöst, nicht aber für Österreich, sagte der Politiker.
Der Landeshauptmann kündigte an, seine Pläne bei der am Donnerstag tagenden Landeshauptleutekonferenz präsentieren zu wollen. Haider: “Es gibt bei allen Landeshauptleuten die Überlegung, etwas zu tun”. Um der steigenden Jugendkriminalität zu begegnen, forderte er weiters die Verschärfung des Jugendstrafrechtes – etwa “Sühnearbeit” für Straffällige.
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