Er sieht sich in seiner Rechtsansicht bestätigt, wonach seitens der österreichischen Banken gegen das Kartellrecht verstoßen worden sei und somit strafbares Verhalten von Spitzenbankern vorliege.
Es sei erfreulich, dass die Justiz unbeirrt von Bankenlobbys an der restlosen Aufklärung der Lombard-Affäre arbeite und die Schuldigen zur Verantwortung ziehe, stellte Haider am Samstag fest. Er hatte 1997 erstmals mit einer Anzeige nach dem Tod des Bankiers Gerhard Praschak die Affäre um mutmaßliche Geheimabsprachen über Zinsen und Gebühren heimischer Banken ins Rollen gebracht.
Im Vorjahr hatte der Landeshauptmann nach Verhängung einer Kartellstrafe durch die EU über acht österreichische Großbanken gegen diese Unternehmen wegen des Verdachts verbotener Zinsabsprachen und der Schädigung von Kunden Strafanzeige erstattet. Gleichzeitig forderte er eine Wiedergutmachung seitens der Nationalbank und den an den Absprachen beteiligten Banken. Den Schaden durch verbotene Zinsabsprachen bezifferte er mit“ vorsichtig geschätzten 7,3 Mrd. Euro“ und sprach in diesem Zusammenhang vom größten Wirtschaftsskandal der Zweiten Republik. Der Vertrauensmissbrauch und die milliardenschwere Schädigung an Hunderttausenden Kunden müsse geahndet werden, fordert Haider.
Kritik übte der Landeshauptmann daran, dass die Staatsanwaltschaft nach der klaren Verurteilung durch die EU nicht schon von sich aus tätig geworden sei, sondern erst später im Zuge der Strafanzeige.
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