Dies wurde – laut einer Aussendung der FPÖ – in einem Medienverfahren nun auch in zweiter Instanz bestätigt. Haider wollte FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky wegen dieser Aussagen aus dem August 2006 klagen, blitzte aber in beiden Instanzen ab.
Der Berufungssenat am Oberlandesgericht schloss sich der Meinung der ersten Instanz an, dass sämtliche inkriminierten Äußerungen im Rahmen einer scharfen Kontroverse und bei einem derart “kontroversen öffentlichen Politiker” wie Haider gerade noch zulässige Wertungen seien. Haider hat nun auch die gesamten Verfahrenskosten zu tragen.
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