In allen Diplom- und Bachelor-Studien ist demnach eine “verpflichtende positive Absolvierung” einer Studieneingangs- und Orientierungsphase vorgesehen, den Zugang zu Master- und PhD-Studien können die Unis selbst gestalten.
In dem Ministerrats-Vortrag über die “Weiterentwicklung des österreichischen Hochschulwesens” wird die Neuregelung des Hochschul-Zugangs als “Eckpunkt” der UG-Novelle genannt, die noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden soll. Die genaue Ausgestaltung der Studieneingangsphase muss noch ausgearbeitet werden, betonte ein Sprecher Hahns. Vorgesehen ist jedenfalls eine flexible Studieneingangs- und Orientierungsphase, die für ein Weiterstudium auf jedem Fall positiv absolviert werden muss. Und zwar für alle Diplom- und Bachelor-Studien, deren Zulassung nicht besonders gesetzlich geregelt ist, wie etwa das Medizin-Studium. Die Eingangsphase soll einen Querschnitt des im Fachbereich zu erwartenden Stoffs vermitteln. Derzeit ist im UG zwar auch eine solche Studieneingangsphase vorgesehen, von einer “verpflichtenden positiven Absolvierung” allerdings keine Rede.
Für Master-Studien sollen die Unis autonom Zugangsregelungen “nach qualitativen Gesichtspunkten” festlegen können. Erforderlich sei aber “Transparenz darüber, welche Vorkenntnisse für ein weiterführendes Master-Studium erforderlich sind”. Ein entsprechendes facheinschlägiges Bachelor-Studium der Anbieteruniversität müsse jedenfalls diese Vorkenntnisse vermitteln. Im Bereich der PhD-Studien sollen die Unis ohne Einschränkung “autonome, leistungsorientierte Auswahlverfahren” festlegen können.
Weiters geplant im Zuge der UG-Reform sind eine bessere Abstimmung der Zuständigkeit der Uni-Organe und eine “Stärkung der Leitungs- und Entscheidungsstrukturen”. Zudem sollen Informationsrechte und Mitwirkung verbessert werden, wobei hier keine Details genannt werden. Die Leistungsvereinbarungen zwischen den einzelnen Unis und dem Bund sollen “als Dialog- und Steuerungsinstrument” optimiert werden, wobei ein Schwerpunkt auf gesellschaftspolitischen Leistungen wie Steigerung berufsbegleitender Angebote oder Frauenförderung gelegt werden soll. Zur Förderung von Frauen soll im UG, wie bereits von der letzten Regierung vereinbart, eine Frauen-Quote von 40 Prozent in allen Gremien und Organen der Unis verankert werden.
Mit dem Ministerrats-Vortrag soll sich die Regierung auch zur Entwicklung eines “Österreichischen Hochschulplans” bekennen. Dessen Schwerpunkte werden laut Hahn “strategische Leitlinien, Standortoptimierungen, Durchlässigkeit innerhalb des Hochschulwesens in Österreich sowie die Balance zwischen regionalen Bildungsangeboten und Bündelung von Forschungsinfrastruktur” sein.
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