Wiener Neustädter wurde 2009 zu vier Jahren Haft verurteilt
Die Causa hatte viel Aufsehen erregt, weil sich der Niederösterreicher nach einer Ende Juli 2009 rechtskräftig gewordenen Verurteilung zu vier Jahren wegen Haftunfähigkeit auf freiem Fuß befand und verdächtig ist, sich wieder in einschlägiger Weise (Anfertigung von Kinderpornos, Anm. der Redaktion) betätigt zu haben. Ein Gerichtspsychiater hatte dem Verurteilten eine “organisch bedingte Persönlichkeitsstörung” attestiert.
Aufschub wegen Haftunfähigkeit wurde abgewiesen
Das nun neue Gutachten brachte die Wende. Der Antrag des 46-Jährigen auf Strafaufschub wegen Haftunfähigkeit wurde laut Barwitzius in der Folge abgewiesen. Dem 46-Jährigen sei der Beschluss zugestellt worden. Der Mann habe die Möglichkeit zur Berufung.
Haftunfähigkeit gilt nicht für Untersuchungshaft
Unabhängig davon laufe das Ermittlungsverfahren wegen neuer Anschuldigungen, so Barwitzius. Der Wiener Neustädter war wegen des Verdachts, wieder einschlägige Delikte begangenen zu haben, am 4. Mai festgenommen worden. Seither saß er in U-Haft. Hier spielt die Haftfähigkeit laut Gericht keine Rolle.
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