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Haftstrafe nach Sex mit Mädchen (13)

Symbolbild
Symbolbild ©APA-AFP - Dominique Faget
Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauch: Erwachsener schlief laut Urteil mit Unmündiger.

Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser

Der seinerzeit 22 Jahre alte Unterländer hatte nach gerichtlichen Feststellungen zwischen Juni und September 2010 zumindest fünf Mal einvernehmlichen Sex mit dem damals 13-jährigen Mädchen.

Das trug dem Facharbeiter gestern beim Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ein. Dafür wurde der unbescholtene 32-Jährige zu einer teilbedingten Haftstrafe von 21 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sieben Monate. 14 Haftmonate wurden für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Schmerzengeld hat der Angeklagte dem mutmaßlichen Opfer 8000 Euro zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und Staatsanwältin Melanie Wörle nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis.

Verteidigerin Nadia Luger beantragte einen Freispruch. Ihr Mandant sagte, er sei nicht schuldig. Denn er habe nicht gewusst, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war. Zudem habe er nur zwei Mal mit der Minderjährigen Geschlechtsverkehr gehabt.

Die Richter folgten aber den belastenden Angaben des mutmaßlichen Opfers, das glaubwürdig ausgesagt habe. Der Angeklagte habe gewusst, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war, sagte Richterin Sonja Nachbaur als Vorsitzende des Schöffensenats. Denn er habe sie bei mehreren öffentlichen Partys als Kassier kontrolliert. Dabei habe er ihr mitunter den Zutritt wegen ihres zu jungen Alters verweigert.

Sex mit Minderjährigen

Sex mit noch nicht 14 Jahre alten Minderjährigen ist verboten. Das Mädchen wurde erst Ende September 2010 14 Jahre alt. Zum ersten Missbrauch kam es laut Urteil im Juni 2010.

Die Richter gingen davon aus, dass das Mädchen nicht durch den Sex mit dem Angeklagten traumatisiert wurde. Andernfalls hätte die Strafdrohung fünf bis 15 Jahre Gefängnis ausgemacht.

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