Haftstrafe nach neuerlicher sexueller Nötigung
Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser
Der Syrer hat im Jänner 2018 in Dornbirn eine 16-Jährige gegen ihren Willen geküsst und ihr in den Hals und die Brust gebissen. Dafür wurde der vorbestrafte Angeklagte am 19. März am Landesgericht Feldkirch wegen geschlechtlicher Nötigung zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt.
Der 20-Jährige wurde bereits acht Tage nach seiner Verurteilung rückfällig und beging neuerlich eine geschlechtliche Nötigung. Während einer Autofahrt im Bezirk Dornbirn hat er am 27. März einer sich vergeblich wehrenden 17-Jährigen an die Brust gegriffen und sie so geküsst, dass sich an ihrem Hals und ihrem Schlüsselbein blaue Flecken bildeten.
Zudem hat der Syrer an jenem Tag zuvor beim Dornbirner Bahnhof einem 16-Jährigen mit einem Faustschlag einen verschobenen Nasenbeinbruch zugefügt und ihn zudem mit einem Biss in den Bauch verletzt. Drei Tage danach hat der Täter dem Opfer weitere Schläge angedroht.
Gesamtstrafe von 2 Jahren Gefängnis
Für all das wurde über den Untersuchungshäftling gestern am Landesgericht eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten verhängt. Hinzu kommen sechs Haftmonate aus der Verurteilung vom März. Damit beträgt die Gesamtstrafe zwei Jahre Gefängnis. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe für den jungen Erwachsenen wären fünf Jahre Gefängnis gewesen. Der 20-Jährige hat dem 16-Jährigen, dessen Nase operiert werden musste, als Teilschmerzengeld 500 Euro zu bezahlen.
Das Auto, in dem es zum sexuellen Übergriff gekommen ist, wurde von einem 15-Jährigen gelenkt. Der vorbestrafte Syrer wurde, weil er neuerlich unbefugt mit fremden Autos gefahren ist und Einbruchsdiebstähle verübt hat, Anfang Juli am Landesgericht rechtskräftig zu einer Gesamtstrafe von 19 Monaten Haft verurteilt. Der junge Häftling sagte gestern als Zeuge aus.
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