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Haftbefehl gegen Bush-Vertrauten Tom DeLay

Nach neuem Wirbel um enge Vertraute ist US-Präsident Bush innenpolitisch weiter in die Defensive geraten. Die US-Justiz erließ Haftbefehl gegen Tom DeLay, den ehemaligen Republikanerführer im US-Repräsentantenhaus.

Dem 58-jährigen engen Bush-Vertrauten wird angelastet, Gelder von Unternehmern illegal an republikanische Kandidaten geschleust zu haben. Auch Bushs Nominierung von Harriet Miers als Richterin am Obersten Gerichtshof sorgt weiter für Ärger: Der US-Senat forderte sie auf, den Fragebogen zur Vorbereitung ihrer Anhörung nochmals auszufüllen. Die bisherigen Antworten seien äußert dürftig.

DeLay sollte am Freitag zu einer ersten Anhörung vor Gericht in Austin erscheinen. Gegen eine Kaution von 10.000 Dollar (8.366 Euro) bleibt er vorerst auf freiem Fuß. Die Anklage lautet auf „Verschwörung“ zum Verstoß gegen das texanische Parteiengesetz. Im Falle seiner Verurteilung drohen ihm maximal zwei Jahre Haft. DeLays Sprecher Ben Porritt spielte die Tragweite des Haftbefehls herunter. Es handle sich um eine reine „Formalität“, sagte er. DeLay brenne darauf, vor Gericht zu zeigen, dass die Vorwürfe aus der Luft gegriffen seien. Der bisherige Mehrheitsführer im Repräsentantenhaus hatte Ende September nach der Anklageerhebung gegen ihn sein Amt ruhen lassen.

Gelder aus Unternehmerkreisen

Die Affäre dreht sich um Gelder aus Unternehmerkreisen, die vor drei Jahren während des Wahlkampfs für den texanischen Kongress an republikanische Kandidaten geflossen waren. Spenden von Unternehmern an politische Kandidaten sind in Texas verboten. Bushs Vertrauter galt als einer der mächtigsten Männer in Washington. Er hatte es geschafft, die republikanische Mehrheit im Kongress zusammenzuhalten und zu stärken. Unter anderem sorgte er regelmäßig dafür, dass reichlich Geld in die Wahlkämpfe von Parteikollegen floss.

Sowohl demokratische als auch republikanische Senatoren zeigten sich am Mittwoch irritiert über nach ihren Worten äußerst dürftige Angaben, die Richterkandidatin Miers in ihrem Fragebogen machte. Das Dokument dient als Grundlage für die Anhörungen vor dem Senats-Justizausschuss, der die Nominierung für den Obersten Gerichtshof bestätigen muss. Er könne sich die Art der Beantwortung der Fragen durch Miers „wirklich nicht erklären“, sagte der republikanische Ausschussvorsitzende Arlen Specter.

Anhörung

Specters demokratischer Gegenspieler Patrick Leahy wurde deutlicher: Viele der Fragen seien überhaupt nicht beantwortet worden. „Die Kommentare, von denen ich gehört habe, reichen von unvollständig bis beleidigend.“ Dies reiche nicht zur Vorbereitung der Anhörung. Specter und Leahy baten Miers, den Fragebogen nochmals mit ausführlicheren Antworten einzureichen. Der US-Senat legte den Beginn von Miers’ Anhörung auf den 7. November fest. Laut Senatsvertretern ist jedoch nicht sicher, dass die Anhörung wie vom Weißen Haus gewünscht vor Ende November abgeschlossen sein wird.

Seit der Verkündung vor zweieinhalb Wochen steht die Nominierung von Miers unter keinem guten Stern. US-Präsident George W. Bush hatte seine Vertraute überraschend zur Nachfolgerin für die als gemäßigt geltende Sandra Day O’Connor berufen. Miers war bislang Leiterin der Rechtsabteilung im Weißen Haus und hat keinerlei Erfahrung als Richterin. Vor allem beim rechten Flügel von Bushs Republikanischer Partei stößt sie auf heftigen Widerstand.

Mangelndes konservatives Profil

Außer ihrer mangelnden verfassungsrechtlichen Erfahrung werfen republikanische Kritiker der 60-Jährigen mangelndes konservatives Profil vor, vor allem in der Abtreibungsfrage. Von Seiten der oppositionellen Demokraten gab es hingegen eher positive Reaktionen auf Bushs Kandidatin. Die Richter am Supreme Court werden auf Lebenszeit ernannt. Sie wachen über die Verfassung und treffen grundlegende Entscheidungen in Fragen wie Abtreibung oder Todesstrafe.

Neben dem Wirbel um DeLay und Miers stehen auch Bushs engste Berater Karl Rove und Lewis Libby derzeit stark in der Kritik. Sie stehen im Verdacht, sich in der Affäre um die Enttarnung der CIA-Agentin Valerie Plame strafbar gemacht zu haben. Eine Anklageerhebung gegen die beiden gilt als nicht ausgeschlossen.

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