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Haft nach versuchter Vergewaltigung

Minderjährige konnte sich befreien und ins Haus laufen
Minderjährige konnte sich befreien und ins Haus laufen
Feldkirch - Zweieinhalb Jahre Gefängnis für vorbestraften 24-Jährigen aus Somalia wegen versuchter Vergewaltigung von 17-jähriger Fußgängerin auf dem Nachhauseweg.

Von Seff Dünser (NEUE)

Es kann für eine Frau nicht viel Schlimmeres geben, als nachts auf dem Heimweg verfolgt und dann vergewaltigt zu werden“, sagte Richterin Claudia Hagen. So begründete die Vorsitzende des Schöffensenats gestern am Landesgericht die strenge Strafe: zwei Jahre Haft wegen versuchter Vergewaltigung. Hinzu kommen sechs Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe wegen Drogenhandels. Damit beträgt die Gesamtstrafe für den mit zwei Vorstrafen belasteten 24-Jährigen aus Somalia zweieinhalb Jahre Gefängnis.

Als Teilschmerzengeld hat der Untersuchungshäftling dem Opfer 2000 Euro zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und Staatsanwältin Julia Berchtold nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Haft.

Entblößt und umklammert

Der Angeklagte ist nach den gerichtlichen Feststellungen am 5. Jänner gegen 4 Uhr in einer Gemeinde im Bezirk Feldkirch nach einer Zugfahrt einer 17-Jährigen vom Bahnhof bis zu ihrem Elternhaus nachgegangen. Demnach hat der Erwachsene sein Geschlechtsteil entblößt, die Jugendliche vor dem Haus von hinten umklammert und versucht, sie auszuziehen. Dabei hat er sie im Intimbereich berührt. Die Minderjährige konnte sich befreien und ins Haus laufen.

Zwei Stunden zuvor ist der Flüchtling laut Urteil in derselben Gemeinde einer 49-jährigen Frau bis vor ihre Wohnung hinterhergegangen. Die Frau erfuhr dann von der Mutter des Opfers, mit der sie befreundet ist, was der 17-Jährigen passiert ist.

Überwachungsbilder

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und sagte, er sei nur der 49-jährigen Frau nachgegangen. Verteidiger German Bertsch beantragte einen Freispruch. Die Richter waren aber von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Zumal ÖBB-Überwachungsbilder zeigen, dass der junge Mann der Jugendlichen nachgegangen ist.

Parallelprozess

Der Vergewaltigungsprozess im Schwurgerichtssaal wurde am Freitag kurz unterbrochen, weil der Angeklagte in einem zeitgleich stattfindenden anderen Schöffenprozess im Saal 56 als Betrugsopfer eine Zeugenaussage machen musste. Dem 24-Jährigen ist nach Überzeugung der Richter ein gefälschter 100-Euro-Schein untergejubelt worden. Dafür und wegen einer nicht bezahlten Taxi-Rechnung von 31 Euro wurde gestern im Parallelprozess ein vorbestrafter 21-Jähriger aus Somalia rechtskräftig zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil drei Monate.

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