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Haft für Führerschein-Neuling

©VN/R. Vlach
Sulz - Im Oktober kam es in Sulz-Röthis auf der L 190 zu einem Unfall. Ein 18-jähriger Führerscheinneuling raste in den Gegenverkehr. Bilanz: Ein Toter, mehrere Verletzte.

Nun muss der Jugendliche, der selbst schwer verletzt war, vier Monate ins Gefängnis. Zwei Monate hatte der junge Mann den Führerschein. Seinen 174 PS starken VW Golf VR 6 erst zwei Tage. Kurz vor 21 Uhr wollte er mit seinen Kollegen noch etwas trinken gehen. Dabei war ihm vor allem eines wichtig: Eindruck machen. Dass das ein schwerer Fehler war, weiß er heute. Drei Kollegen fuhren bei ihm mit. Vier Spezis vor ihnen in einem anderen Fahrzeug. Immer wieder näherte sich der 18-Jährige seinem Vordermann bis auf einen halben Meter Abstand. Dann ließ er sich wieder zurückfallen. „Ihr sollt den Sound hören”, prahlte er. Getrunken hatte er übrigens nichts. Der Test ergab 0,0 Promille. Mit dem auf Pump gekauften Auto gab der Mann ordentlich Gas. Mindestens 110 statt der erlaubten 60 muss er gefahren sein, als das Heck in einer Rechtskurve ausbrach und er ins Schleudern kam. Der Bursch geriet auf die Gegenfahrbahn und krachte frontal gegen einen anderen Pkw. Gesamtkollisions-Geschwindigkeit: mindestens 140 km/h. Ein 46-jähriger Schweizer starb, seine Frau erlitt lebensgefährliche Verletzungen, kämpfte lange ums Überleben. Die Lenkerin des entgegenkommenden Pkws sowie ihr unschuldiger Beifahrer – ebenfalls schwerste Verletzungen. Aber auch im Fahrzeug des Rasers vier Verletzte, einer davon sitzt seither im Rollstuhl. „Zwei Wochen vor dem Unfall hat mein Mandant die Lehre abgeschlossen. Nun weiß er nicht, wie es weitergehen soll”, so Anwältin Ingrid Neyer.

Versicherungen zögern

Versicherungen halten die Zahlungen noch größtenteils zurück, bis die Sache auf dem Zivilrechtsweg geklärt ist. Und das kann dauern. Der Führerscheinneuling erhält wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vier Monate Gefängnis, weitere acht werden auf Bewährung ausgesprochen. Den Geschädigten muss er vorerst 7000 Euro Teilschmerzengeld bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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