Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Richter Anton Mayr folgte damit weitgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Wilfried Siegele gab keine Erklärung ab. Hochstaffls Anwalt Albert Heiss meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde an. Nach der Verhandlung sprach er von einem Fehlurteil.
Dem ehemaligen FC-Tirol-Manager Hochstaffl wurde von der Staatsanwaltschaft Untreue vorgeworfen. Er habe über seine Firma Global in Deutschland laut Anklage 2,2 Millionen Euro mittels eines so genannten Steuersparmodells zu Lasten der ehemaligen Spieler veruntreut. Zwei Drittel ihrer Gehälter wurden den Spielern direkt vom FC Tirol, ein Drittel über das 180 Prozent-Steuersparmodell ausbezahlt, das sich eines günstigen Steuersondersatzes in den neuen deutschen Bundesländern bediente.
Das Modell sah folgendermaßen aus: Wenn ein Spieler 100 Prozent netto verdient hatte, war Hochstaffls Firma Global berechtigt, dem FC Tirol 180 Prozent in Rechnung zu stellen. Global verpflichtete sich, die Nettolöhne an einzelne Spieler auszuzahlen und die Steuern der Spieler an das deutsche Finanzamt zu bezahlen.
Laut Staatsanwalt Wilfried Siegele sei aber eben Letzteres nicht geschehen. Die Firma Global habe den Spielern 96,2 Prozent ihres Gehalts ausbezahlt, selbst 15 Prozent an Provision eingestreift und nur 10,8 Prozent (statt 66 Prozent) an Spielersteuern bezahlt.
Bei der Urteilsbegründung führte Richter Mayr an, dass von den laut Anklage 2,2 Millionen veruntreuten Euro etwa eine Million zu Gunsten des FC Tirol verwendet worden seien. Hochstaffl sei aber schuldig, durch Untreue einen Schaden gegenüber den Spielern von zumindest 1,2 Millionen Euro verursacht zu haben.
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