AA

Häusle-Prozess: Belastungs-Zeuge plagte schlechtes Gewissen

Verteidiger Gerhard Müller und Angeklagter Martin Bösch haben heute Grund aufzuatmen.
Verteidiger Gerhard Müller und Angeklagter Martin Bösch haben heute Grund aufzuatmen. ©VOL.AT/Eckert
Der beisitzende Richter Guntram Fischer will vom Drittbeschuldigten wissen, warum diese Kehrtwende vom Be- zum Entlastungszeugen so spät komme.
Tag fünf – neuerlich Entlastung

"Ich brauchte eine dreijährige Lebenspause, um Bösch dort ankommen zu lassen, wo er hingehört. Ich hatte ein schlechtes Gewissen, sonst hätte ich meine Aussage nicht revidiert", so die Begründung des Drittangeklagten. Bösch ist erleichtert, meint in einer Pause "Besser spät als nie", scheint verzeihen zu können. In seinem Blog lässt Bösch aber nicht unerwähnt, dass ihn die Situation privat wie beruflich über Jahre sehr belastete.

Organisation war in Ordnung

Jener Anwalt, der die Firma Häusle im Rahmen der Verbandsverantwortlichkeit vertritt, hakt bezüglich Unternehmensstruktur nach. Ist eine solche schlampig, treffen die Konsequenzen nämlich auch die Firma als Gesellschaft. Doch auch diesbezüglich berichtet der Drittangeklagte nichts Negatives: "Es gab gute Fachkräfte, meines Wissens nach wurden nie Anweisungen wissentlich ignoriert", so der 56-Jährige. Die Kontrolle der Führungskräfte habe funktioniert, jedenfalls sei ihm nichts anderes bekannt.

(Red.)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Häusle-Prozess: Belastungs-Zeuge plagte schlechtes Gewissen