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Häusle-Fall: "Meine Angaben beruhten auf Gerüchten"

Symbolfoto: Heute äußerte sich der Viertangeklagte.
Symbolfoto: Heute äußerte sich der Viertangeklagte. ©Eckert
Heute wurden die Aufbereitung und Weiterverarbeitungsprozesse unter die Lupe genommen.

Heute geht die zweite Verhandlungswoche in der Causa Häusle zu Ende. Danach gibt es wieder ein paar Tage Pause zur Erholung und weiteren Vorbereitung für den nächsten Abschnitt. Heute war der 38-jährige Viertangeklagte am Wort. Der Mann schildert kurz seinen Werdegang, dass er 1998 als Lehrling bei Häusle anfing, dann für Kompostierung, Deponie und auch für die Vergärungsanlage zuständig war. Bis Oktober 2012 hatte er sich zum abfallrechtlichen Geschäftsführer hoch gearbeitet.

Kanalräumgut und Straßenkehricht

Diese zwei Begriffe werden genau erklärt. Beides wurde angeblich nur dann auf dem Müllberg deponiert, wenn das Material aus Kanalräumung und Straßenkehrmaschine deponierfähig war. Um festzustellen, ob Material auf die Deponie darf, wurde laut Befragtem eine befugte und akkreditierte Prüfanstalt beauftragt. Stellte diese beispielsweise mineralölhaltige Rückstände fest, kamen weder Kehricht noch Kanalrückstände auf die Deponie sondern wurden extern verwertet. Dafür gibt es wiederum Spezialfirmen.

Relativiert

Frühere Aussagen des Viertangeklagten relativierten sich auf Nachfrage von Verteidiger Thomas Raneburger. „Meine Angaben, dass vermutlich Straßenkehricht und Kanalräumgut in den Maisacker eingebaut wurden, beruhen auf Gerüchten. Es waren Mutmaßungen, selbst gesehen hab ich es nicht und dass es diesbezüglich eine Anweisung von dem Kollegen Herrn S. gab, habe ich daraus geschlossen, weil er prinzipiell für diesen Bereich zuständig war“, räumt der Viertangeklagte heute ein.

(Christiane Eckert)

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