1.480 dieser Anträge wurden bereits bearbeitet, sodass den Antragsstellern eine positive Fördernachricht übermittelt werden konnte. In Vorarlberg bearbeiten 40 Mitarbeiter der Wirtschaftskammer über das ganz Wochenende die Förderansuchen.
Österreichweit sind es rund 500 Mitarbeiter. Bislang sind es in allen Bunddesländern knapp 51.000 Anträge. Über das ganze Land verteilt liegt die Bearbeitungsquote bei über 80 Prozent.
Zur Überweisung angewiesen
Alle bis Sonntagabend positiv erledigten Anträge werden am Montag zur Überweisung angewiesen.
"Wir werden alles daransetzen, die Anträge tagesaktuell zu bearbeiten. Wenn die Kontinuität der einlangenden Anträge gleichbleibt, können wir das sicherstellen", verspricht WKV-Präsident Hans Peter Metzler:
Anträge an den Härtefallfonds können über das Online-Formular unter wko.at/haertefall-fonds beantragt werden
Anspruchsberechtigte
Neue Selbstständige, freie Dienstnehmer, Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmer mit bis zu neun Mitarbeitern erhalten aus dem Härtefallfonds eine "Soforthilfe" von bis zu 1.000 Euro, die schon kommende Woche ausbezahlt werden kann. Letztlich sind in Summe bis zu 6.000 Euro Unterstützung möglich.
Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und maximal 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen, erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind, neue Selbstständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten, freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende sowie Freiberufler (wie etwa im Gesundheitsbereich). Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung.
Zu den Kriterien:
Als Härtefall ist definiert, wenn ein Unternehmer bzw. eine Unternehmerin nicht mehr in der Lage ist, die laufenden Kosten zu decken oder ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres vorliegt. Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen maximal 80 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage betragen haben, als Untergrenze für Zuschussanträge gelten Einkünfte von zumindest 5.527,92 Euro pro Jahr.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die nach dem 31. Dezember 2019 gegründet worden sind.
Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Non-Profit-Organisationen können Zuschüsse beantragen, allerdings anhand eigener Förderrichtlinien, die von den zuständigen Ministerien noch ausgearbeitet werden. Hier gab es zuletzt noch keinen genauen Zeitpunkt für die erstmögliche Antragstellung.
Christoph Jenny, der Direktor der Wirtschaftskammer Vorarlberg, spricht über das Soforthilfepaket des Bundes für Kleinunternehmer.
(APA/red)
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