Ganz allgemein gilt, dass die aktuellen Bestimmungen des Corona-Maßnahmengesetzes auch auf dem See und in den Hafenanlagen gelten. "Das heißt, man darf die Hafenanlagen nur alleine oder mit Mitbewohnern betreten. Auch das Ein- oder Auswassern ist nur alleine oder mit Personen aus dem gleichen Haushalt erlaubt", erläutert Kommandant Bernhard Aigner.
Regeln bei Grenzüberschreitungen
Auch bei grenzüberschreitenden Fahrten gibt es Regelungen. "Hier gelten auch Einschränkungen wie auf der Straße. Das heißt, es ist nur ein beschränkter Grenzübertritt erlaubt und wir raten da strikt davon ab, dass man deutsches oder schweizerisches Ufer aufsucht", erklärt Aigner. Man solle die Seemitte nicht überfahren, dann sei man auf der sicheren Seite.
Strafen bis zu 3.600 Euro
Die Bootsbesitzer müssen sich in den nächsten Wochen auch auf Kontrollen durch die Seepolizei einstellen, bestätigt Aigner: "Wir werden wie immer präsent sein auf dem Bodensee, aber nicht mehr und nicht weniger als sonst." Die Strafhöhe bei Verstößen gegen das Covid-19-Gesetz beläuft sich hierbei - wie bei anderen öffentlichen Orten auch - auf bis zu 3.600 Euro.
Seepolizei erwartet Ansturm
Die Seepolizei erwartet für den heutigen Dienstag einen Ansturm auf die Hafenanlagen und die Boote. "Wir vermuten schon, dass sich der eine oder andere Bootsbesitzer nun darüber freut, dass die Hafenanlagen wieder geöffnet haben. Deshalb rechnen wir damit, dass ein vermehrter Ansturm auf die Anlagen stattfinden wird", sagt der Kommandant. "Wir bitten aber auch darum, dass gerade gefährdete Personen den 14. April meiden und ihren Besuch hier auf einen anderen Tag verschieben."
(Red.)
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